Stallpflicht in Schleswig-Holstein wird teilweise aufgehoben

Kiel (dpa/lno) - Drei Monate nach ihrer Einführung wird die
Stallpflicht für Geflügel in Schleswig-Holstein teilweise aufgehoben.
Nur noch in Gebieten direkt an der Westküste, an der Elbmündung und
an einigen großen Seen werde weiter ein Aufstallungsgebot gelten, um
eine mögliche Ausbreitung des Vogelgrippe-Erregers H5N8 zu
verhindern, teilte das Landwirtschaftsministerium am Mittwoch in Kiel
mit.

An der Ostseeküste und einer Reihe von Binnengewässern soll die
Stallpflicht für Hühner, Gänse, Enten und anderes Geflügel aufgehob
en
werden. Ein entsprechender Erlass sei bereits den zuständigen
Kreisveterinärbehörden übermittelt worden. Nur noch an den
Hauptrastgebieten, an denen sich derzeit extrem viele Wildvögel
aufhalten, gelte die Stallpflicht, sagte Staatssekretärin Silke
Schneider.

Nach Angaben des Ministeriums wurde in den vergangenen drei Monaten
in Schleswig-Holstein kein H5N8-Nachweis gefunden. Das Land hatte im
November 2014 nach Bekanntwerden der ersten Fälle von Geflügelpest
des Subtyps H5N8 in anderen Bundesländern eine Aufstallungspflicht in
Risikogebieten verhängt und Wildvögel intensiver beobachtet.