Keine Lockerung der Stallpflicht wegen Vogelgrippe

Erfurt (dpa/th) - Die Thüringer Gesundheitsbehörden sehen vorerst
keinen Anlass für eine Lockerung der Geflügel-Stallpflicht zum Schutz
vor Vogelgrippe. Bislang habe es zwar keine neuen Nachweise des
besonders ansteckenden Virus vom Typ H5N8 gegeben, sagte der Sprecher
des Gesundheitsministeriums, Matthias Hinze, der Deutschen
Presse-Agentur. Das hätten die Untersuchungen weiterer Tiere ergeben.
Die Gefahr, dass dieses Virus über Wildvögel in Hausgeflügelställe

eingeschleppt werde, werde jedoch weiterhin als hoch eingestuft. Die
Stallpflicht gilt seit Ende November für 40 Thüringer Risikogebiete.

Anfang Januar war der Erreger bei einer an den Aulebener Teichen
(Landkreis Nordhausen) geschossenen Stockente nachgewiesen worden.
Danach waren 52 Hühner in einem Umkreis von einem Kilometer um den
Abschussort und 30 Proben von Wildvögeln untersucht worden.

Von der Stallpflicht für Hühner, Enten und Gänse betroffen sind vor
allem Regionen, in denen Zugvögel rasten oder überwintern. Zugleich
werden in diesen Regionen gezielt Wildvögel geschossen, um sie auf
das Virus zu untersuchen. Seit Jahresanfang wurden in Thüringen
insgesamt 50 Proben untersucht.