Härtefallfonds bei Ärztepfusch - Ministerium widerspricht Vorwürfen
Patienten sollen mehr Rechte bei Behandlungsfehlern von Ärzten
erhalten. Ein Härtefallfonds, aus dem Betroffene in Zweifelsfällen
entschädigt würden, kommt aber nicht. Jetzt geht der Streit darum,
warum darauf verzichtet wird - und wer dafür verantwortlich ist.
Berlin (dpa) - Den von der Union geplanten Härtefallfonds für
Opfer ärztlicher Behandlungsfehler wird es nicht geben. Vorwürfe, die
Regelung sei am Widerstand der FDP gescheitert, wies das FDP-geführte
Bundesgesundheitsministerium zurück. Es habe in den parlamentarischen
Beratungen «keinen konkreten Vorschlag für einen Härtefallfonds
gegeben», sagte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag auf Anfrage
der Nachrichtenagentur dpa.
Laut «Berliner Zeitung» (Donnerstag) haben die Liberalen
verhindert, dass ein solcher Fonds im geplanten Patientenrechtegesetz
verankert wird. Das Gesetz solle in der kommenden Woche im Bundestag
weitgehend unverändert beschlossen werden.
Die Gesundheitspolitiker der Union hatten eine Lösung für Fälle
gefordert, in denen Ärztefehler wahrscheinlich, aber letztendlich
nicht gerichtsfest nachweisbar sind. Bundesgesundheitsminister Daniel
Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide
FDP) argumentierten jedoch, ein Härtefall- oder Entschädigungsfonds
unterlaufe das deutsche Haftungssystem, das eine individuelle Haftung
mit der Verpflichtung zum Schadenersatz vorsehe.
Die pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion,
Christine Aschenberg-Dugnus, sagte, der Härtefallfonds sei nicht an
der FDP gescheitert, «sondern an sich selbst». Zwar hätten «ein paa
r
wenige Unionspolitiker» einen Härtefallfonds ins Gespräch gebracht,
konzeptionelle Impulse aber nicht beigesteuert. «Ganz offensichtlich
konnten auch in der Union die vielen offenen Punkte, von der
Finanzierung eines solchen Fonds bis hin zur Frage nach der
Ausgestaltung einer geeigneten Bewilligungsinstanz, nicht geklärt
werden.»
Der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation
Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, kritisierte den Verzicht auf
den Fonds und forderte bei Ärztepfusch eine Beweislastumkehr. «Das
Abhängigkeitsverhältnis muss eine Ende haben. Augenhöhe zwischen Arzt
und Patienten ist gefragt. Das ist der Sinn eines guten
Patientenschutzgesetzes», sagte er der dpa.
Die für den Fonds angedachten 60 Millionen Euro nannte Brysch
«lächerlich wenig». «Doch wenn es um Patientenrechte von
Schwerkranken geht, dann ist es mit dem Einsatz für Bürgerrechte in
der FDP schnell vorbei.»
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.