Krankenkassen künftig unter Kontrolle von Wettbewerbshütern
Zusatzbeiträge, Extraleistungen: Die Krankenkassen stehen seit Jahren
im Wettbewerb. Jetzt ist es beschlossen: Auch sie unterstehen künftig
dem Kartellrecht. Mehr Handlungsspielraum gibt es bei
Pressefusionen.
Berlin (dpa) - Das Kartellrecht gilt künftig auch für gesetzliche
Krankenkassen. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag eine Reform
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Bundesregierung
will damit unter anderem sicherstellen, dass die Kassen durch
Zusammenschlüsse oder Absprachen nicht zu mächtig werden. Zugleich
werden die Hürden für Pressefusionen gesenkt und die Sonderstellung
von Presse-Großhändlern festgeschrieben.
Besonders weitreichend sind die Folgen der Novelle für die
gesetzlichen Kassen. Mit ihrer Unterstellung unter das Kartellrecht
soll verhindert werden, dass sie sich etwa bei dem Angebot von
Wahltarifen oder der Erhebung von Zusatzbeiträgen abstimmen und ihren
Mitgliedern damit keine Wahlfreiheit mehr lassen. Die Reform soll zum
1. Januar 2013 in Kraft treten. Sie war bis zuletzt umstritten.
Die Krankenkassen hatten argumentiert, dass damit die Kooperation
untereinander gefährdet werde. Aber auch in der CSU hatte es bis
zuletzt Vorbehalte gegen die Pläne von Wirtschaftsminister Philipp
Rösler und Gesundheitsminister Daniel Bahr (beide FDP) gegeben.
In der Novelle wird nun klargestellt, dass freiwillige
Kooperationen weiterhin möglich sind. Dazu zählen etwa die
Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening oder die gemeinsamen
Vertretungen der Ersatzkassen auf Länderebene. Die Opposition lehnte
die Neuregelung ab.
Mehr Handlungsspielraum bekommen künftig Presseverlage. Die
beschlossene Änderung der Pressefusionskontrolle zielt vor allem
darauf ab, den Zusammenschluss kleiner und mittlerer Verlage zu
erleichtern. Künftig müssen Verlage, die sich zusammentun wollen, ihr
Vorhaben erst bei einem gemeinsamen Umsatz von 62,5 Millionen Euro
beim Kartellamt anmelden. Bislang lag die sogenannte Aufgreifschwelle
bei 25 Millionen Euro.
Zugleich wird eine spezielle Klausel für sogenannte
Sanierungsfusionen eingeführt. Danach ist der Zusammenschluss
angeschlagener Verlage künftig unter bestimmten Voraussetzung selbst
dann möglich, wenn dadurch eine marktbeherrschende Stellung entsteht.
Bedingung ist, dass der übernommene Verlag in den letzten drei Jahren
einen erheblichen Fehlbetrag hatte, seine Existenz gefährdet ist und
kein anderer Interessent gefunden wurde.
Die Reform schreibt außerdem die wettbewerbsrechtliche
Sonderstellung von Presse-Großhändlern fest. Das Kölner Landgericht
hatte es Anfang Februar für unzulässig erklärt, dass der
Bundesverband Presse-Grosso mit den Verlagen einheitliche
Verkaufskonditionen für Zeitungen und Zeitschriften aushandelt. Um
das System zu erhalten, wird es nun gesetzlich verankert.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) wertete dies als «großen
Erfolg für den Erhalt der publizistischen Vielfalt in der deutschen
Presselandschaft».
Zugleich wird die Preismissbrauchsvorschrift für
marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter verlängert, ebenso wie das
Verbot einer sogenannten Preis-Kosten-Schere beim Benzinpreis, das
zunächst bis Ende 2012 befristet war. Das Verbot soll verhindern,
dass die großen Mineralölkonzerne kleineren Konkurrenten Kraftstoffe
zu einem höheren Preis liefern als dem, den sie selbst an ihren
eigenen Tankstellen verlangen.
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