Regierung nimmt Kampf gegen Ärztepfusch auf - Zweifel an Wirkung

Wer krank ist, kann beim Arzt noch mehr Schaden nehmen. Tausende
Patienten sterben jedes Jahr wegen Ärztefehlern. Nun soll ein Gesetz
Abhilfe schaffen - doch an der optimalen Wirkung gibt es Zweifel.

Berlin (dpa) - Vor der Verabschiedung eines neuen Gesetzes für
stärkere Patientenrechte haben Patientenschützer und Bundesregierung
zu mehr Wachsamkeit gegenüber Ärztefehlern aufgefordert. An diesem
Mittwoch will das Bundeskabinett dem Gesetz von Gesundheitsminister
Daniel Bahr und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(beide FDP) grünes Licht geben.

Zwischen 17 000 und mehrere 100 000 Menschen sterben nach
unterschiedlichen Studien jedes Jahr wegen Kunstfehlern,
Nachlässigkeiten und Pfusch allein in den rund 2000 Kliniken.

Bahr sagte an die Adresse der deutschen Ärzte: «Ich erwarten, dass
Sie als Ärzteschaft die Diskussion um die Fehlervermeidung offensiv
angehen.» Auch künftig würden die im Gesundheitswesen arbeitenden
Menschen Fehler machen, sagte er auf dem Deutschen Ärztetag in
Nürnberg am Tag vor dem Kabinettsbeschluss weiter. Aber aus den
Fehlern müsse man verstärkt lernen. «Das geht nur dadurch, dass man
sie offen anspricht, dass man sie thematisiert und daraus lernt.»

Der Geschäftsführer des Aktionsbündnisses Patientensicherheit,
Hardy Müller, sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: «Wir
müssen ein Umfeld schaffen, in dem Ärzte über Fehler berichten, ohne

Angst haben zu müssen.» Das geplante Gesetz leiste einen Beitrag.
«Aber der Beitrag könnte sehr viel größer sein.»

Künftig sollen Ärzte ihre Patienten auf Grundlage eines
Behandlungsvertrags verständlich und umfassend informieren - auch
über die Risiken einer Behandlung. Dazu soll ein persönliches
Gespräch geführt werden. In Haftungsfällen soll es mehr Transparenz
geben. Wie bereits per Richterrecht faktisch geregelt, soll bei
groben Behandlungsfehlern der Arzt künftig auch per Gesetz beweisen
müssen, dass er keinen Schaden verursacht hat. Bei einfachen
Behandlungsfehlern muss wie bisher der Patient den Behandlungsfehler
als Ursache für eine Schädigung nachweisen.

Krankenkassen sind bei Behandlungsfehlern künftig verpflichtet,
ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
zu unterstützen. Die Versicherten sollen sich ihnen zustehende
Leistungen der Kassen leichter beschaffen können.

Müller kritisierte, dass die Bundesregierung auf einen Fonds
verzichten wolle, aus dem Opfer von Ärztefehlern entschädigt werden
könnten. Der Vorteil sei: Den Ärzten müssten die Fehler dann nicht
endgültig nachgewiesen werden. «So ein Fonds sollte von den
Haftpflichtversicherungen der Ärzte und den Leistungserbringern wie
Ärzten und Kliniken gemäß dem Verursacherprinzip finanziert werden»
,
sagte Müller. Bahr lehnte dies ab. Ein Fonds bringe mehr Bürokratie.
«Jemand, der den Schaden verursacht, muss auch dafür zur
Verantwortung gezogen werden und darf nicht durch einen
Entschädigungstopf aus der Verantwortung entlassen werden», sagte er.

# dpa-Notizblock

## Internet
- [Aktionsbündnis Patientensicherheit](http://dpaq.de/zxZrl)

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