Attest reicht für Fitness-Vertrag-Kündigung bei Krankheit

Arnsberg/Soest (dpa/lnw) - Ein ärztliches Attest reicht für die
Kündigung eines Fitness-Vertrages. Das hat das Landgericht in
Arnsberg am Mittwoch in einem Zivilrechtsstreit klargestellt. Der
Kunde sei nicht verpflichtet, seine Krankheit genauer zu beschreiben
oder gar eine Krankenakte vorzulegen.

Im vorliegenden Fall (AZ: I-3S 138/19) hatte eine Frau wegen
orthopädischer Krankheiten ihren bereits seit über einem Jahr
laufenden Vertrag mit einem Fitness-Studio in Soest gekündigt. Ein
Arzt hatte ihr bescheinigt, dass sie in den kommenden Jahren kein
Studio besuchen dürfe. Der Betreiber erkannte das Attest des Arztes
nicht an und forderte die Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

Das Amtsgericht in Soest hatte zunächst dem Betreiber Recht
gegeben. Die Zivilkammer des Landgerichtes machte aber deutlich, dass
der ärztlichen Bescheinigung Glauben zu schenken sei, soweit es keine
eindeutigen Hinweise gebe, dass es sich um ein
«Gefälligkeitsgutachten» handele. Es könne zudem nicht sein, dass d
ie
Kunden ihre Krankheitsgeschichte offenlegen müssen, um aus dem
Vertrag zu kommen. Das widerspreche dem Persönlichkeitsschutz der
Kundin, so das Gericht.

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## Orte
- [Fitness-Studio](Soest)
- [Gericht](Brückenplatz 7, Arnsberg)

## Service
- [Aktenzeichen](Landgericht Arnsberg I 3S 138/19)