Schweiz will Genitalverstümmelung bestrafen

Bern (dpa) - Die Verstümmelung der Genitalien von Frauen und
Mädchen soll in der Schweiz ausdrücklich verboten und bestraft
werden. Dafür hat sich am Donnerstag das Schweizer Parlament mit
überwältigender Mehrheit ausgesprochen. Mit 162 bei nur zwei
Gegenstimmen wurde vom Nationalrat, der großen Kammer des Parlaments,
eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches angenommen.

Mit der erwarteten Zustimmung der Kantone werden dann alle Formen
der Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane bestraft. Das gilt
auch, wenn in der Schweiz lebende Personen die Tat im Ausland
begehen. Das Strafmaß liegt zwischen einer hohen Geldstrafe und zehn
Jahren Freiheitsstrafe.

Mit Genitalverstümmelung ist die teilweise oder vollständige
Entfernung der äußeren Geschlechtsorgane gemeint, ohne
medizinischen Grund. Beschnittene Mädchen und junge
Frauen seien großem Leiden und Gesundheitsrisiken ausgesetzt,
erklärten Parlamentarier. Etwa 7000 Mädchen und Frauen sollen in der
Schweiz von Genitalverstümmelung betroffen sein.


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