Unfallversicherung

Große Preisunterschiede bei vergleichbaren Leistungen

Die Unfallversicherung soll durch eine Kapitalzahlung den möglichen Einkommensausfall durch Unfallinvalidität ausgleichen. Auch andere schwere Belastungen, wie die lebenslänglichen Unterhaltsleistungen von Eltern für durch einen Unfall behinderte Kinder oder besondere Kosten, die durch die Behinderung auftreten (Rollstuhl, Wohnungsumbauten, Pflege), können so abgesichert werden. Eine Unfallversicherung ist für diejenigen sinnvoll, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können - zum Beispiel Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, Kinder, Rentner.

Vor dem Abschluss einer Unfallversicherung macht eine intensive Recherche besonders viel Sinn. Bei gleichen Leistungen gibt es extreme Beitragsunterschiede. Für die Höhe der Versicherungssumme gilt die Faustregel, dass rund 200.000 Euro bei Vollinvalidität nach Wiederanlage eine Monatsrente von rund 1000 Euro ergeben.

Man unterscheidet drei Typen von Unfallversicherungen: Bei linearen Tarifen zahlt der Versicherer genau nach festgestelltem Invaliditätgrad. Bei 50-prozentiger Invalidität erhält man 50 Prozent der Versicherungssumme. Bei Mehrleistungstarifen steigt der Auszahlungsbetrag bei hohen Invaliditätsgraden überproportional an. Bei den Progressionstarifen setzt dieser Anstieg früher ein. So kann bei Vollinvalidität eine Auszahlung von bis zu 225 Prozent der eigentlichen Versicherungssumme erreicht werden. Der Prozentsatz der Invalidität bestimmt sich nach einer Gliedertaxe, nicht - wie bei der Berufsunfähigkeit - nach der Beeinträchtigung der Berufsausübung.

Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man auch bei der Unfallversicherung "Extras" meiden. Durch eine Kombination zum Beispiel mit Krankenhaustagegeld werden Prämien erhöht, der Nutzen für den Kunden aber verwässert.