Zusatzbeitrag - Fragen und Antworten

Die wichtigsten Informationen zusammengefasst

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?

  • Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die einen eigenen Beitrag zahlen, müssen den Zusatzbeitrag zahlen, wenn die eigene Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Beitragsfrei mitversicherte Familienmitglieder, wie Ehepartner oder Kinder, zahlen keinen Zusatzbeitrag.
  • Der Zusatzbeitrag wird bei Arbeitnehmern direkt vom Lohn abgezogen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte.
  • Empfänger von Arbeitslosengeld-II zahlen den Zusatzbeitrag nicht selbst. Nicht nur der allgemeine Krankenkassenbeitrag, sondern auch der Zusatzbeitragsatz in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags wird vom Jobcenter übernommen.
  • Bezieher von Arbeitslosengeld-I zahlen den Zusatzbeitrag nicht selbst. Die Bundesagentur für Arbeit trägt für diesen Personenkreis den Zusatzbeitrag.
  • Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung müssen den Zusatzbeitrag nicht selbst bezahlen. Für diesen Personenkreis übernimmt das Grundsicherungs- oder Sozialamt die Zahlung.
  • Menschen mit Behinderungen und Personen in Einrichtungen der Lebenshilfe, sind nicht verpflichtet den Zusatzbeitrag zu entrichten. Der Zusatzbeitrag in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags wird von den jeweiligen Trägern oder Einrichtungen bezahlt.
  • Studenten müssen den Zusatzbeitrag zahlen, wenn sie nicht familienversichert sind. 
  • Für Rentnerinnen und Rentner, die eine gesetzliche Rente beziehen, übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des Zusatzbeitrags, der auf diese Rente entfällt.
  • Für Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt unter 325 Euro trägt der Arbeitgeber nicht nur den Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 14,6 Prozent allein, sondern auch den Zusatzbeitrag in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragsatzes.
  • Versicherte, die ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen Europäischen Freiwilligendienst absolvieren, müssen den Zusatzbeitrag nicht selbst zahlen. Das gleiche gilt für Teilnehmer des Freiwilligen Sozialen Jahres und des Freiwilligen Ökologischen Jahres. Der Arbeitgeber übernimmt sowohl die Krankenkassenversicherungsbeiträge als auch den Zusatzbeitrag in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragsatzes.
  • Versicherte, die Mutterschafts- oder Elterngeld beziehen oder sich in Elternzeit befinden, sind von der Zahlungspflicht des Zusatzbeitrags ausgenommen.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn meine Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht?

  • Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben alle Mitglieder dieser Krankenkassen ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist: 2 Monate zum Monatsende.
  • Beschließt eine Krankenkasse die Einführung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags, muss sie ihre Mitglieder in einem Schreiben darüber informieren. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Krankenkasse in dem Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag sowie eine Übersicht des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen mit der Höhe der Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen hinweist.
  • Scheitert der Wechsel zur neuen Krankenkasse bleibt das alte Versicherungsverhältnis bestehen. Versicherte bleiben also niemals ohne Versicherungsschutz.
  • Wer durch den Abschluss eines Wahltarifs an seine Krankenkasse gebunden ist, verfügt dennoch über das Sonderkündigungsrecht. Zusatzbeitrag und Wahltarif...
  • Während einer laufenden Sonderkündigung muss der Zusatzbeitrag an die Krankenkasse gezahlt werden. Mit Wirksamkeit der Kündigung ist dann ein Wechsel in eine günstigere Krankenkasse möglich.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag? Wann muss er gezahlt werden?

  • Die Krankenkassen legen die Höhe des Zusatzbeitragssatzes unabhängig und individuell in ihrer Satzung fest. Eine Obergrenze für die Zusatzbeiträge ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
  • Der Zusatzbeitrag ist fester Bestandteil der Krankenkassenbeitrags und ist somit zur gleichen Zeit fällig, wie der Krankenkassenbeitrag.

Lohnt sich ein Wechsel meiner Krankenkasse wegen des Zusatzbeitrages?