Wer kann sich privat versichern?

Selbständige, Beamte und gutverdienende Arbeitnehmer sind die klassischen Kunden

Privat versichern kann sich nur, wer nicht versicherungspflichtig ist: Das sind Selbstständige, Beamte und alle Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 69.300  Euro pro Jahr. Wer für den Zeitraum eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) überschreitet, darf die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und sich privat versichern.

Selbstständige und Beamte können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern. Beamte erhalten vom Staat eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Die private Krankenversicherung bietet auf diese Beihilfe der Beamten abgestimmte Quotentarife und ist daher der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel überlegen.

Auch Studenten und Ärzte im Praktikum können sich von der Versicherungspflicht in den gesetzlichen Kassen befreien lassen und sich eine private Krankenversicherung suchen. Schließlich können sich Künstler und Publizisten von der Versicherungspflicht befreien lassen. Rund sieben Millionen Menschen haben in Deutschland eine private Krankheitsvollversicherung abgeschlossen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich der Beitrag nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Wer viel verdient, zahlt einen hohen Beitrag. Wer wenig verdient, zahlt auch wenig. In der privaten Krankenversicherung wird der Beitrag nach dem Risiko berechnet und sinkt nicht bei Einkommenseinbußen. Deshalb sollte sich nur privat versichern, wer dauerhaft über das erforderliche Einkommen verfügt.

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Der Vertrag zwischen privater Krankenversicherung und Versichertem wird privatrechtlich geschlossen. Das heißt auch: Im Gegensatz zur gesetzlichen ist die private Krankenversicherung nicht zu einem Abschluss gezwungen. Sie kann sich ihre Vertragspartner auswählen, Gesundheitsprüfungen verlangen, bei gesundheitlichen Vorbelastungen Risikoaufschläge berechnen oder ein Vertragsverhältnis ganz ablehnen.

Umfang und Qualität des gewählten Versicherungsschutzes werden in jedem Vertrag individuell festgelegt. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung richten sich nach dem tatsächlichen Risiko, das von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Geschlecht jedes Versicherten bestimmt wird - und natürlich dem Leistungsumfang des gewählten Tarifs. Zwischen den Versicherten findet keine Umverteilung nach sozialen Gesichtspunkten statt. Ältere zahlen mehr als Junge, beim Beitritt gesundheitlich Vorbelastete mehr als Kerngesunde. Leistungen, die im Vertrag enthalten sind, werden garantiert. Die Versicherung kann die Vereinbarungen nicht ändern.

Wer wieder versicherungspflichtig wird, weil das Einkommen unter die Pflichtgrenze sinkt, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das können unter bestimmten Voraussetzungen auch privat Versicherte, die arbeitslos werden oder eine Teilzeitstelle antreten. Wichtig ist: Wer sich einmal von der Versicherungspflicht befreien läßt, kann kaum noch zurück ins System der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.

Angestellte und Arbeiter, deren Arbeitseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können keine private Vollversicherung abschließen. Wer dennoch Privatpatient sein möchte, kann sich für eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen entscheiden.