Pflegeversicherung ist Pflicht

Die Beiträge werden von der Krankenversicherung erhoben

Immer mehr vor allem ältere Menschen sind auf Pflege angewiesen. Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert dieses Risiko ab. Die Pflegeversicherung ist verpflichtend für alle gesetzlich und privat Versicherten in Deutschland.

Der Beitragssatz für gesetzliche Versicherte zur Pflegeversicherung beläuft sich auf 4,0 Prozent vom Bruttogehalt für Versicherte ohne Kinder. Versicherte mit Kindern zahlen 3,4  Prozent vom Bruttogehalt oder der Rente. Kinder in der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr senken den Beitrag weiter. Ab zwei Kindern wird der Beitrag dann je Kind um weitere 0,25 Beitragssatzpunkte abgesenkt. Der niedrigste mögliche Beitrag bei 5 Kindern (und mehr) ist dann 2,4 Prozent. Bei Arbeitnehmern beträgt der Anteil des Arbeitgebers am Beitrag immer 1,7 Prozent. Die Beiträge werden von der jeweiligen Krankenversicherung erhoben.

Beitragssätze zur Pflegeversicherung

 Beitrag
in Prozent
davon zahlt
der Arbeitgeber
Versicherte ohne Kinder4,01,7
Versicherte mit 1 Kind
(auch über 25 Jahren)
3,41,7
Versicherte mit 2 Kindern
unter 25 Jahren
3,151,7
Versicherte mit 3 Kindern
unter 25 Jahren
2,91,7
Versicherte mit 4 Kindern
unter 25 Jahren
2,651,7
Versicherte mit 5 Kindern
und mehr Kindern
unter 25 Jahren
2,41,7

Hier können Sie ihren Beitrag zur Pflegeversicherung berechnen.

Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung

Gesetzliche Versicherte sind über ihre gesetzliche Krankenkasse in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) abgesichert, privat Versicherte über die private Pflegeversicherung (PPV) ihrer Krankenversicherung. Leistungen und Regelwerk sind für beide Bereiche gleich. Da die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der sozialen oder privaten Pflegeversicherung zur Absicherung des Pflegerisikos in der Regel nicht ausreichen, kann der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung sinnvoll sein.

Menschen, die Pflege benötigen, können selbst entscheiden, ob sie von Pflegekräften oder von Angehörigen gepflegt werden wollen. Ihnen wird dann entweder professionelle Hilfe oder eine Geldsumme für die Angehörigen bereitgestellt. Je nach Pflegegrad reicht die Leistung der Pflegeversicherung unter Umständen nicht aus, sodass eine zusätzliche private Pflegeversicherung sinnvoll sein kann.

Der Grad der Pflegebedüftigkeit wird in Pflegegrade eins bis fünf eingeteilt. Ausschlaggebend für die Einstufung in einen dieser Pflegegrade ist nun die Selbstständigkeit der Erkrankten in den Bereichen

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Diese Kriterien werden anhand eines Fragenkatalogs durch einen Gutachter geprüft. Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die zuständige Pflegeversicherung darüber, ob der Pflegegrad zugebilligt wird. Die Begutachtung erfolgt dabei anhand eines Punktesystems. Die in den einzelnen Bereichen ermittelten Punkte werden zusammengezählt. Die Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad. Pflegegrade sind von 1 bis 5 eingeteilt:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtgung
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträctigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Von Neuerungen im Bereich der Pflegeversicherung profitieren vor allem Pflegebedürftige, die zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Tages- und Nachtpflege versorgt werden. Besonders deutlich erhöht ist die Leistung für Demenzkranke, die bisher in die Pflegestufe 0 fielen und nun automatisch in den Pflegegrad 2 eingestuft werden.

Ein Pflegebedürftiger, der von einer sogenannten eingeschränkten Alltagskompetenz betroffen ist, wird jeweils einen Pflegegrad höher eingestuft und erhält somit mehr Geld. Die eingeschränkte Alltagskompetenz wird anhand des neuen Prüfungsverfahrens zusammen mit dem Pflegegrad festgestellt.

Geldleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Dabei können die Leistungen durch einen Pflegedienst erbracht werden (Pflegesachleistungen) oder durch Familienmitglieder oder andere private Pflegepersonen zuhause (Pflegegeld). Sach- und Geldleistungen können auch kombiniert werden. Einen Teil der Pflegeleistungen übernimmt dann der Pflegedienst, einen anderen Teil die Familie. Geldleistungen aus der Pflegeversicherung sind steuerfrei.

Da die gesetzliche Pflegeversicherung trotz teilweise gestiegener Leistungen oft nicht ausreicht, um die tatsächlichen Pflegekosten zu bestreiten, kann man zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen.

Die private Pflegeversicherung wird in drei Varianten angeboten:

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vorher vereinbarten Tagessatz pro Pflegetag. Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit einen vorher festgelegten Betrag. Damit ist der Pflegebedürftige in der Wahl der Pflege sehr flexibel. Außerdem spart man sich Streitereien mit der Versicherungsgesellschaft über Pflegeformen und deren Kosten. Der Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung wird unter bestimmten Bedingungen vom Staat mit fünf Euro pro Monat gefördert (Pflege-Bahr).

Die Pflegekostenversicherung erstattet die tatsächlich nachgewiesenen Kosten. Häufig wird hier die Zahlung eines bestimmten Prozent-Anteils an den tatsächlichen Pflegekosten vereinbart. Dadurch wird die Pflege durch Angehörige in geringerem Maße vergütet als die Betreuung durch Pflegedienste.

Die Pflegerentenversicherung kombiniert Versicherungsschutz und Sparvertrag. Pflegebedürftige erhalten für die Dauer der Pflegebedürftigkeit eine vorher festgeschriebene Pflegerente. Im Vergleich zur Pflegekostenversicherung und zur Pflegetagegeldversicherung ist die Pflegerentenversicherung die teuerste Form der Pflegeversicherung und wohl nur im Ausnahmefall sinnvoll.

Private Pflegeversicherung

Die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um alle Kosten der Pflege abzudecken. Eine private Pflegeversicherung kann die Versorgungslücke schließen.

Infos zur privaten Pflegeversicherung