Brillen und andere Sehhilfen

Nur bei Kindern und schweren Sehstörungen zahlen die Krankenkassen

Die Kosten für die Brille tragen gesetzlich Krankenversicherte fast immer selbst. Nur für Kinder unter 18 Jahren sowie für schwer sehbeeinträchtigte Versicherte übernehmen die Krankenkasse die Kosten für Brillen und andere Sehhilfen. Zur Absicherung des Risikos bieten einige private Krankenversicherungen Zusatzversicherungen für Leistungen rund um die Augen an.

Erwachsenen bezahlen die Krankenkassen Sehhilfen bei Kurz- und Weitsichtigkeit ab sechs Dioptrien, bei Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien oder beidseitiger Blindheit der Stufe 1. Das Brillengestell müssen Versicherte immer selbst bezahlen. Bezuschusst werden die Brillengläser. Dabei gelten Festbeträge. Auch Extras wie Entspiegelung oder Tönung der Brillengläser müssen gesetzlich Versicherte immer selbst bezahlen. Bei Kindern und Jugendlichen besteht der Leistungsanspruch auf Brillen. Ein normales Sehen ist für die Gesamtentwicklung im Kindes- und Jugendalter von großer Bedeutung.

Bei Erwachsenen wird der Leistungsanspruch auf zwingend medizinisch notwendige Ausnahmefälle begrenzt. Solche Ausnahmen liegen dann vor, wenn Versicherte aufgrund ihrer Sehschwäche oder Blindheit, entsprechend der von der World Health Organization (WHO) empfohlenen Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung, auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 aufweisen.

In der Regel benötigen diese Versicherten zum Lesen von herkömmlichen Texten bereits vergrößernde Sehhilfen wie Leselupen, Fernrohrbrillen oder elektronisch vergrößernde Sehhilfen (Bildschirmlesegeräte) bis hin zu Vorlesegeräten. Versicherte mit erheblichen Gesichtsfeldausfällen sind ebenfalls zu den schwer Sehbeeinträchtigten zu rechnen und haben damit Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen.

Die Krankenkassen bezahlen Brillen bei Kurz- und Weitsichtigkeit ab sechs Dioptrien, bei Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf therapeutische Sehhilfen. Das sind Speziallinsen und Brillengläser, die der Krankenbehandlung bei Augenverletzungen oder Augenerkrankungen dienen.

Über die genannten Personenkreise hinaus tragen gesetzlich Versicherte sämtliche Kosten für Billen selbst. Eine Krankenkassen-Bezuschussung für den Brillen-Kauf kommt für Sozialhilfeempfänger und Senioren mit knapper Rente in Frage. Betroffenen sollten ihre Krankenkasse ansprechen. Ein Trost bleibt allen gesetzliche Krankenversicherten: Es bleibt die Möglichkeit, die Kosten für die neue Brille in der Steuererklärung geltend zu machen.
 

Augen-Zusatzversicherung der Barmenia

Die Zusatzversicherung "Mehr Sehen" ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich "Augen".

Informieren, Beitrag berechnen, abschließen



Zur Startseite