Korruptionsprozess: Ehemaliger KV-Vorstand verurteilt
Eine Krankenkasse soll zu Unrecht erhebliche Zahlungen erhalten
haben, indem Daten von Patienten nachträglich geändert wurden. Nach
jahrelangen Ermittlungen fiel nun ein Urteil.
Berlin (dpa/bb) - Wegen Bestechlichkeit ist ein damaliges
Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin zu
zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen einen
mitangeklagten Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenkasse erging
wegen Bestechung eine Geldstrafe von 15.000 Euro. Vor mehr als zehn
Jahren hätten die beiden Männer rechtswidrige Absprachen getätigt.
Sie hätten allerdings keine persönlichen Vorteile erlangt, hieß es im
Urteil. Geldzahlungen sollten an die KV gehen.
Es seien kodierte Krankheitsdiagnosen nachträglich ohne Einbindung
der jeweiligen Ärzte verändert worden, um auf diesem Wege höhere
Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten, so das Gericht. Das
habe sich auf Daten aus dem Jahre 2015 bezogen. Weitere Vorwürfe, die
das Jahr 2014 betrafen, hätten sich nicht bestätigt. Eine dritte
Angeklagte - Mitarbeiterin der betreffenden Krankenkasse - wurde
freigesprochen.
Verteidiger: «Korrektur fehlerhafter Daten»
Den Angeklagten sei bewusst gewesen, dass auch die eigene Aufsicht
ein derartiges Vorgehen für rechtswidrig hielt, so das Gericht. Doch
für den 62-jährigen damaligen KV-Vorstand sei es eine «willkommene
Gelegenheit gewesen, die finanzielle Situation der Kassenärztlichen
Vereinigung aufzubessern» und zudem eine Gefälligkeit für die
Krankenkasse. Der 46-jährige Mitarbeiter der Krankenkasse habe es als
Gelegenheit gesehen, sich zu profilieren. Er habe «dem Anreiz und
Druck nachgegeben». Gegen ihn erging eine Strafe von 150 Tagessätzen
zu je 100 Euro.
Die Verteidiger hatten die Vorwürfe zu Prozessbeginn vor sieben
Monaten in Erklärungen zurückgewiesen. Korruption sei «fernliegend»
,
erklärten sie. Zu keinem Zeitpunkt sei es um ein Verfälschen von
richtigen Daten gegangen - «es ging um die Korrektur fehlerhafter
Daten».
Anklage: Überhöhte Überweisungen
Laut Ermittlungen soll das damalige Berliner KV-Vorstandsmitglied von
den beiden weiteren Angeklagten jeweils Datenträger erhalten haben.
Der 62-Jährige habe die Änderungen veranlasst, die Krankenkasse habe
überhöhte Zuweisungen erhalten. «Dieser Betrag konnte damit nicht an
die anderen Krankenkassen im Rahmen des morbiditätsorientierten
Risikostrukturausgleichs verteilt werden», so die Anklage. Zunächst
war es im Verfahren um rund 85 Millionen Euro gegangen, die zu
Unrecht geflossen seien.
Das Gericht blieb mit den verhängten Strafen unter den Anträgen der
Staatsanwaltschaft, die Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und
neun Monaten gefordert sowie eine Einziehung in Höhe von 250.000 Euro
gegenüber der KV-Berlin beantragt hatte. Die Verteidiger plädierten
auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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