Kleines Mädchen jahrelang versteckt - Mutter vor Gericht Von Yuriko Wahl-Immel, dpa
Acht Jahre alt - und sieben Jahre davon eingesperrt. Eine Mutter soll
ihr Kind komplett von der Außenwelt isoliert haben. 2022 wird das
Mädchen aus einem Haus in NRW befreit. Nun beginnt der Prozess.
Attendorn/Siegen (dpa) - Gut sieben Jahre lang lebte ein Mädchen im
Sauerland mutmaßlich versteckt und vollkommen abgeschottet von der
Außenwelt - nun beginnt am Mittwoch (7. Januar) der Strafprozess
gegen die Mutter und die Großeltern des Kindes am Landgericht Siegen.
Das Mädchen war acht Jahre alt, als Polizeibeamte im September 2022
das unscheinbare Haus der Großeltern stürmten und es aus der
Isolation befreiten.
Fast sein ganzes Leben lang soll das Kind in dem Haus im
sauerländischen Attendorn festgehalten worden sein. Es hat in all den
Jahren wohl nie mit anderen Kindern gespielt, ist kein einziges Mal
über eine Wiese oder durch einen Wald gelaufen.
Ein drastischer Fall und ein schwerwiegender Vorwurf
Die eigene Mutter soll ihre Tochter laut Anklage seit Sommer 2015 in
dem Haus eingesperrt haben. Die Großeltern hätten das gedeckt. Die
Motivation sowohl für das Handeln der Mutter als auch das der
Großeltern ist bislang unklar geblieben.
In dem Fall in Nordrhein-Westfalen, der bundesweit schockierte, wird
der Mutter unter anderem Freiheitsberaubung, Misshandlung von
Schutzbefohlenen und Körperverletzung vorgeworfen. Die Großeltern des
Mädchens sitzen wegen Beihilfe auf der Anklagebank.
Entwicklungsrückstände nach enormen Entbehrungen
Das Kind durfte den Ermittlungen zufolge das Haus niemals verlassen.
Ein normales Leben war ihm verwehrt - dabei gelten gerade die ersten
Lebensjahre als prägend. Mit acht Jahren soll es noch keine
Grundschule von innen gesehen haben, nie mit Gleichaltrigen zusammen
gewesen, niemals von einem Arzt untersucht worden sein. Das Mädchen
soll erhebliche Entwicklungsrückstände erlitten haben, teilte das
Landgericht Siegen im Herbst bei der Zulassung der Anklage mit.
Dem Mädchen soll zunächst das Treppensteigen schwergefallen sein, die
körperlichen Beeinträchtigungen hätten sich nach und nach gebessert,
hieß es seitens der Staatsanwaltschaft Siegen Monate nach der
Befreiung. Das Kind war Ermittlern zufolge ordentlich gekleidet, als
Polizeibeamte es aus dem Haus in der 25.000 Einwohner-Stadt im Kreis
Olpe holten. Es soll über Kenntnisse im Lesen und Schreiben verfügt
haben, nicht unterernährt gewesen sein, Hinweise auf körperliche
Gewalt oder sexuellen Missbrauch gab es nicht.
Wie geht es dem Mädchen heute?
Ein gerichtlich bestellter Ergänzungspfleger, der das Kindeswohl
schützen soll, hatte bestimmt, dass das Mädchen in dem Prozess nicht
aussagen wird. Eine Vernehmung war als zu belastend, ein Zugang zum
Kind als schwierig eingestuft worden.
Auch aktuell gibt es kaum Informationen. Die Sprecherin des
Landgerichts Siegen, Franziska Heerwig, sagte auf dpa-Anfrage, das
Mädchen sei inzwischen zwölf Jahre alt. Wo es lebe und betreut werde,
wie es ihm geht, all das bleibt offen.
Vom Kreis Olpe heißt es, man könne keine Auskünfte zu den
Lebensumständen des Kindes geben. «Dies geschieht, um das Mädchen und
seine Rechte zu schützen», erläutert eine Sprecherin. Nach früheren
Berichten war das Mädchen in eine Pflegefamilie gekommen.
Die Großmutter ist 80, der Großvater 83 Jahre alt. Keine der drei
Angeklagten befindet sich in Untersuchungshaft. Ob sie sich zu den
Vorwürfen äußerten, ist nicht bekannt. Der Vater sei im Verfahren
vernommen worden, mehr könne man dazu nicht mitteilen, sagt
Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss.
Der getrennt lebende Vater soll ein Umgangsrecht verlangt haben, was
ihm die Mutter verweigert habe, hieß es früher. Sie habe
vorgetäuscht, mit dem Kind nach Italien ausgewandert zu sein, sie
hatte sich im Sommer 2015 aus Attendorn abgemeldet. Tatsächlich soll
sie mit ihrer Tochter aber die ganze Zeit über verborgen in dem
Einfamilienhaus gelebt haben, in dem nach außen nichts auf ein Kind
hindeutete - keine Spielsachen, keine Fensterbildchen.
Wie konnte das Schicksal des Kindes so lange unbemerkt bleiben?
Das Jugendamt soll seit 2020 anonyme Hinweise auf das Kind bekommen
haben. Doch erst im Sommer 2022 - als sich dort ein Ehepaar meldete -
fragte die Behörde in Italien nach, ob Mutter und Tochter dort
wirklich lebten. Die Antwort vom 12. September 2022: Die beiden haben
nie in Italien gewohnt. Am 23. September 2022 kam es dann zur
Hausdurchsuchung. Zweimal zuvor war der Polizei von den Großeltern
der Zutritt verweigert worden. Dann kamen die Beamten mit
richterlichem Beschluss - und fanden das Kind.
Verfahren gegen eine Jugendamtsmitarbeiterin anhängig
Oberstaatsanwalt von Grotthuss berichtet, ein Verfahren gegen die
damalige Jugendamtsmitarbeiterin wegen des Verdachts der
Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Amt laufe weiter. Die
bisherigen Ermittlungen hätten keinen hinreichenden Tatverdacht
ergeben. Es könne aber sein, dass der Prozess gegen Mutter und
Großeltern nun neue Erkenntnisse bringe. Das Landgericht hat
insgesamt zehn Verhandlungstermine festgesetzt - ein Urteil könnte
womöglich am 19. Februar verkündet werden.
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