Missbrauchsverfahren gegen Berliner HIV-Arzt eingestellt
Nach der Behandlung zeigen Patienten einen Berliner Arzt an. Er soll
sie Situation ausgenutzt haben. Es folgt ein jahrelanger Prozess
durch zwei Instanzen.
Berlin (dpa/bb) - Nach mehr als zehn Jahren hat das Landgericht
Berlin das Missbrauchsverfahren gegen einen HIV-Mediziner gegen
Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Der inzwischen 67 Jahre alte
Arzt muss insgesamt 25.000 Euro zahlen, wie eine Gerichtssprecherin
sagte. Davon sollen 12.500 Euro an einen Menschen gehen, der Anzeige
erstattet hatte. Die restliche Summe soll an zwei gemeinnützige
Einrichtungen gehen. Zuvor hatten der «Spiegel» und das Stadtmagazin
«Siegessäule» berichtet.
Die Staatsanwaltschaft hatte seit 2014 gegen den Mediziner ermittelt.
2016 erhob sie Anklage wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung
eines Behandlungsverhältnisses. Sie ging dabei von fünf mutmaßlichen
Taten bei körperlichen Untersuchungen in der Zeit von August 2011 bis
Mai 2013 aus. Der Arzt bestritt vor Gericht die Vorwürfe.
Mediziner 2021 zu Geldstrafe verurteilt
Anfang November 2021 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten den Arzt
dann nach 22 Verhandlungstagen zu einer Geldstrafe von 45.000 Euro
(150 Tagessätze zu je 300 Euro). Das Gericht ging dabei lediglich von
einem Betroffenen aus. Im Fall von drei weiteren Männern, die
Vorwürfe erhoben hatten, gab es einen Freispruch. Ein fünfter Fall
war im Laufe des Verfahrens abgetrennt worden und wurde laut Gericht
später eingestellt, weil ein Zeuge verhandlungsunfähig war. Bei dem
Urteil berücksichtigte das Gericht die lange Verfahrensdauer, so dass
30 Tagessätze als vollstreckt galten.
Das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil der Arzt in
Berufung ging. Auch die Staatsanwaltschaft legte zunächst
Rechtsmittel wegen der Freisprüche ein, zog diese nach
Gerichtsangaben aber zurück.
Im Berufungsverfahren berücksichtigte das Landgericht nach Angaben
der Sprecherin auch, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist.
Sobald der Mediziner die Geldauflage gezahlt hat, stellt das Gericht
das Verfahren endgültig ein. In diesem Fall gelte die
Unschuldsvermutung, so die Sprecherin.
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