Gericht bestätigt Corona-Maskenpflicht - Demo-Regeln nichtig

Die AfD im Brandenburger Landtag hat sich 2020 gegen die
Corona-Regeln gewendet - es ging um Masken und Einschränkungen für
Versammlungen. Das Verfassungsgericht hat im Hauptverfahren
entschieden.

Potsdam (dpa/bb) - Das Verfassungsgericht Brandenburg hat die
Corona-Regeln zur Maskenpflicht aus dem Jahr 2020 bestätigt, aber die
Einschränkung für Versammlungen für nichtig erklärt. Damit sei eine

Normenkontrollklage der AfD-Landtagsfraktion überwiegend erfolglos,
teilte das Verfassungsgericht nach einer Entscheidung vom vergangenen
Freitag mit (Az.: 45/20).

Die Richter erklärten, die mit der Maskenpflicht verbundenen
Einschränkungen der Grundrechte aus den Verordnungen vom 8. Mai und
12. Juni 2020 seien gerechtfertigt gewesen. Die Regeln hätten wegen
der damals vorhandenen Informationen zur Verbreitung des Virus zum
Schutz vor Gesundheitsgefahren erfolgen können. Die Vorgaben für
Versammlungen und Zusammenkünfte vom 8. Mai hätten dagegen die
Versammlungsfreiheit verletzt.

AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt wertete die Entscheidung zu
Versammlungsregeln positiv: «Dieses Urteil ist ein Erfolg für den
Schutz unserer Grundrechte.»

Maskenpflicht und Verbot für Versammlungen

Die Corona-Verordnung vom 8. Mai 2020 sah für über Sechsjährige eine

Maskenpflicht für Läden und öffentliche Busse und Bahnen vor.
Öffentliche und private Veranstaltungen und Versammlungen waren
verboten, es gab nur die Möglichkeit, für Versammlungen unter freiem
Himmel mit bis zu 50 Menschen in Einzelfällen eine Genehmigung
einzuholen. Zudem gab es Ausnahmen für private Zusammenkünfte mit dem
eigenen und einem weiteren Haushalt, für Gottesdienste und wichtige
Termine.

Mit den Corona-Regeln vom 12. Juni 2020 gab es Lockerungen.
Öffentliche und private Veranstaltungen wie Gottesdienste und
Konzerte durften mit bis zu 1.000 Menschen stattfinden. Für
Demonstrationen galt keine Obergrenze mehr, der Mindestabstand musste
aber eingehalten und der Zutritt gesteuert werden. Damals gab es
Demos gegen die Corona-Einschränkungen.

Eilentscheidung schon vor fünf Jahren

Das Verfassungsgericht hatte bereits in einer Eilentscheidung am 3.
Juni 2020 die damalige Regelung gekippt und entschieden, dass
Versammlungen mit mehr als 150 Teilnehmern wieder zulässig sind. Sie
müssen aber wie Versammlungen mit bis zu 75 Menschen in geschlossenen
Räumen genehmigt werden. Die Maskenpflicht sei dagegen vorläufig
hinzunehmen, entschieden die Richter damals.

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