Landgericht weist Klagen gegen Covid-Impfstoff-Hersteller ab
Die Kläger wollten nach Corona-Impfungen vor allem Schmerzensgeld und
Schadenersatz. Das Landgericht Saarbrücken hat ihre Klagen
abgewiesen. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.
Saarbrücken (dpa/lrs) - Das Landgericht Saarbrücken hat acht Klagen
gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen abgewiesen. Die Kläger
könnten gegen diese Entscheidungen Berufung beim Saarländischen
Oberlandesgericht (OLG) einlegen, heißt es in einer Mitteilung der
Gemeinsamen Pressestelle beim OLG. «Ob der Einsatz der Impfstoffe für
die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kläger ursächlich war,
hat die Kammer insgesamt und ausdrücklich offengelassen.» Die Urteile
hätten sich auf die Hersteller Biontech, Moderna und Astra Zeneca
bezogen.
Die 16. Zivilkammer weist in der Begründung ihrer Urteile darauf hin,
dass eine Haftung nach dem Arzneimittelgesetz zunächst nur für
Schäden in Betracht komme, die durch ein fehlerhaftes Arzneimittel
entstanden seien. Dass die Impfstoffe fehlerhaft seien, hätten die
Kläger aber nicht nachgewiesen. In den Gebrauchsinformationen seien
zudem durchaus erhebliche und schwere mögliche Nebenwirkungen wie
etwa Myokarditis oder Perikarditis aufgeführt worden.
Eine Haftung aus dem Arzneimittelgesetz für Schäden infolge einer
nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden
Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation kommt dem
Gericht zufolge auch nicht in Betracht. «Die Kammer konnte sich
insoweit nicht davon überzeugen, dass die Kläger sich nicht hätten
impfen lassen, wenn in den Produktinformationen der Beklagten andere
Informationen enthalten gewesen wären», heißt es in der Begründung.
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