Krankenkasse: Steigender Trend bei Kopfläusebefall in MV
Der wachsende Bedarf an Mitteln gegen Kopfläuse lässt darauf
schließen, dass die lästigen Krabbeltiere häufiger vorkommen. In
Kitas und Grundschulen ist die Übertragungsrate hoch.
Schwerin (dpa/mv) - Der Befall mit Kopfläusen nimmt in
Mecklenburg-Vorpommern nach Einschätzung der Barmer-Krankenkasse
beständig zu. Darauf lasse die wachsende Zahl ärztlich verordneter
Läusemittel für Kinder schließen. So seien im Jahr 2023 im Nordosten
für 807 bei der Barmer versicherte Kinder bis zwölf Jahre
Kassenrezepte für Läusemittel ausgestellt worden. Das seien gut 50
Prozent mehr gewesen als noch im Jahr 2021.
Und die Zahl der Verordnungen in den ersten drei Quartalen 2024 deute
deutlich auf eine Fortsetzung des ansteigenden Trends hin, teilte die
Ersatzkasse in Schwerin mit.
Auch andere gesetzliche Krankenversicherungen hatten solche
Entwicklungen registriert. Die Barmer gehört zu den größten
Ersatzkassen. In Mecklenburg-Vorpommern zählt sie nach eigenen
Angaben rund 265.000 Versicherte, deren Daten anonymisiert für die
Analyse genutzt wurden.
Da viele Läusemittel zudem ohne Rezept und auf eigene Kosten bezogen
würden, sei davon auszugehen, dass die tatsächliche Anzahl der
Betroffenen deutlich höher sei. «Die kleinen Parasiten sind zwar
lästig, aber in der Regel ungefährlich. Dennoch sollte man sie so
schnell wie möglich bekämpfen, um Entzündungen an der Kopfhaut zu
vermeiden und eine Übertragung zu verhindern», riet
Barmer-Landesgeschäftsführer Henning Kutzbach.
Barmer-Landeschef: enger Kontakt begünstigt Übertragung
Zudem trat er der weit verbreiteten Annahme entgegen, Läuse hätten
mit Unsauberkeit zu tun. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen
persönlicher Hygiene und Kopfläusen. Vielmehr begünstigten enge
zwischenmenschliche Kontakte, wie sie vor allem in Kindergärten und
Grundschulen stattfinden, die Ausbreitung. «Sobald Kita, Schule oder
Hort Lausbefall meldet, sollten Eltern ihre Kinder regelmäßig auf
Kopfläuse hin untersuchen», betonte Kutzbach.
Bei Befall sei eine Kur gemäß den Beipackzetteln der Medikamente
wichtig. Zudem sollten Schlafanzüge, Bettwäsche und Handtücher bei 60
Grad gewaschen werden. Kuscheltiere, die nicht in die Waschmaschine
können, sollten für drei Tage in eine Plastiktüte gepackt werden.
Eine Desinfektion der gesamten Wohnung oder der Einsatz von
Insektiziden sei hingegen nicht notwendig.
Meldepflicht bei Lausbefall
Laut Infektionsschutzgesetz sind Eltern verpflichtet, die Leitung der
Schule oder Kindertagesstätte Ihres Kindes unverzüglich zu
informieren, sollten sie Läusebefall festgestellt haben. Daraufhin
werden von der Einrichtung andere Eltern und das örtliche
Gesundheitsamt informiert. Ein Kind, bei dem Kopfläuse festgestellt
wurden, darf Kita oder Schule erst dann wieder besuchen, wenn durch
dieses keine Weiterverbreitung der Kopfläuse mehr zu befürchten ist.
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