Gericht lehnt Corona-Klage von Handelsketten ab

Woolworth und Tedi durften während der Pandemie lange nicht öffnen.
Vom Land Baden-Württemberg wollten sie Schadenersatz in
Millionenhöhe. Ohne Erfolg. Beendet ist der Streit aber wohl nicht.

Stuttgart (dpa) - Im Streit über Corona-Ladenschließungen hat das
Landgericht Stuttgart eine millionenschwere Schadenersatzklage der
Woolworth- und Tedi-Muttergesellschaft abgewiesen. Wie die 7.
Zivilkammer entschied, stehen den Kaufhausketten keine
Entschädigungsansprüche zu. Nach Auffassung der Richter waren die
Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg rechtmäßig,
verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar. 

Die B.H. Holding GmbH hatte wegen zweier Lockdowns in den Jahren 2020
und 2021 geklagt. Insgesamt geht es um einen Zeitraum von mehr als 25
Wochen, in dem die Läden schließen mussten. Für den entgangenen
Gewinn forderte das Unternehmen vom Land Schadenersatz von mehr als
32 Millionen Euro. 

Ketten sehen sich ungleich behandelt

Die Holding sah durch die Corona-Verordnungen mehrere Grundrechte
verletzt - insbesondere das Gleichheitsgebot. Woolworth und Tedi
argumentierten, dass reine sogenannte Non-Food-Händler den Betrieb
wegen der Lockdowns hätten einstellen müssen. Supermärkte und mehrere

andere privilegierte Händler wie Drogerien hätten allerdings
weiterhin öffnen und ihr gesamtes Sortiment ohne Beschränkung
verkaufen dürfen - also auch Non-Food-Artikel. Auch Baumärkte hätten

nicht schließen müssen. 

Dieser Argumentation folgte die Kammer nicht. Es liege kein Verstoß
gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes vor. Bei der Regelung
eines dynamischen Infektionsgeschehens seien dessen Grenzen weniger
streng. «Die Privilegierung des den Grundbedürfnissen der Bevölkerung

dienenden Einzelhandels, der für das tägliche Leben nicht
verzichtbare Produkte verkauft, ist durch gewichtige Belange des
Gemeinwohls gerechtfertigt», hieß es. In diesem Zusammenhang sind
demnach in Einzelfällen auch gewisse Benachteiligungen hinzunehmen,
solange dies durch sachliche Gründe gerechtfertigt sind.

Ähnliche Klagen hat die Holding auch in anderen Bundesländern
eingereicht. Die genaue Zahl wollte die Klägerseite nicht nennen.
Non-Food-Discounter wie Woolworth und Tedi sind auf den Handel mit
Gütern spezialisiert, die man nicht verzehren kann. Sie führen
Haushalts- und Schreibwaren, Heimtextilien, Mode und Deko, Spielzeug
und Multimedia, Freizeit- und Sportartikel. 

Geht es bis nach Karlsruhe?

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vertreter der Klägerin
kündigte an, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu

wollen. Man sei aber nach wie vor zuversichtlich, dass die Ansprüche
begründet seien. Daher sei es nicht unwahrscheinlich, dass man
Rechtsmittel einlegen werden. 

Beobachter gehen davon aus, dass in letzter Instanz der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden muss. In Fällen von
Friseuren und Gastronomen hatte der BGH bereits geurteilt, dass die
Lockdowns rechtmäßig waren.

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite