Illegale Wohnblock-Abriegelung - keine Schmerzensgeld-Klagen

In der Pandemie wird in Göttingen wegen eines starken
Infektionsgeschehens ein Wohnblock abgeriegelt - zu Unrecht, wie ein
Gericht später feststellt. Entschädigt werden die Bewohner nicht.

Göttingen (dpa/lni) - Nach der illegalen Abriegelung eines Göttinger
Wohnblocks während der Corona-Pandemie wird es keinen Prozess über
Schmerzensgeldforderungen geben. Die möglichen Kläger hätten sich
zurückgezogen, teilte das Landgericht Göttingen mit. Zuvor hatte der
Rechtsanwalt Sven Adam mitgeteilt, dass das finanzielle Risiko für
die Gerichtsprozesse zu groß sei, nachdem Anträge auf
Prozesskostenhilfe abgelehnt wurden.

Hintergrund ist die Abriegelung eines Wohnblocks in der Nähe des
Bahnhofs Göttingen vom 18. bis 22. Juni 2020, nachdem mehr als 100
Bewohner positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Ende 2023 hatte
das Göttinger Verwaltungsgericht die Abriegelung des Wohnblocks durch
Bauzäune und Polizeiüberwachung als rechtswidrig beurteilt.

45 Klagen gegen Stadt Göttingen

Daraufhin planten Bewohner des Wohnblocks 45 Klagen auf
Schmerzensgeld. Sie forderten von der Stadtverwaltung circa 1.000
Euro pro Tag, an dem sie eingesperrt waren, wie das Landgericht
damals mitteilte. In 44 Fällen wollten Bewohnerinnen und Bewohner des
Wohnblocks klagen, in einem weiteren Fall Rechtsanwalt Adam
stellvertretend für mehrere weitere Bewohner.

Bereits Anfang des Jahres hatte das Landgericht 40 Anträge zur
Prozesskostenhilfe abgelehnt. Später entschied auch das
Oberverwaltungsgericht in Braunschweig so, sodass es in diesen Fällen
gar nicht erst zu einer Klage kam, wie das Landgericht mitteilte.
Über die Prozesskostenhilfe hätten die Kläger Geld bekommen können,

um sich das Gerichtsverfahren zu leisten. Die zuständige Kammer in
Göttingen lehnte die Anträge ab, da die Aussichten auf Erfolg in den
Schmerzensgeldklagen nicht gut genug seien. In den übrigen fünf
Fällen wurden die Klagen nun zurückgenommen.

Anwalt wäre gerne noch vor BGH gezogen

«Ein rechtswidriges Verwaltungshandeln hat nicht automatisch die
Entstehung von zivilrechtlichen Schmerzensgeldansprüchen zur Folge»,
hieß es damals aus Göttingen. Die Kläger hätten auch ohne die
Abriegelung des Wohnblocks ihre Wohnungen nicht verlassen dürfen,
denn die Quarantäne-Anordnung sei rechtens gewesen.

Anwalt Adam sagte, er wäre gerne noch vor den Bundesgerichtshof (BGH)
gezogen. Es könne nicht sein, dass es nach dem illegalen Vorgehen der
Verwaltung keinerlei Anspruch auf eine Kompensation geben solle.
«Aber das Kostenrisiko ist zu groß für eine Fortsetzung der
Verfahren», sagte der Anwalt.

Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK

Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.

Jetzt der TK beitreten





Zur Startseite