Ermittler: Mann in Oberkirch warf Messer auf Beamte

Tödlicher Polizeieinsatz in der Ortenau: Ein Arzt hatte die Beamten
wegen eines Mannes in psychischem Ausnahmezustand alarmiert. Dann
fallen Schüsse. Nun geben die Ermittler weitere Details bekannt.

Oberkirch (dpa/lsw) - Vor den tödlichen Polizeischüssen auf einen
39-Jährigen in Oberkirch (Ortenaukreis) soll der Mann ein Messer in
Richtung der Einsatzkräfte geworfen haben. Danach sei er mit einem
bis dahin hinter seinem Rücken verborgenen Messer in bedrohender
Haltung auf die Beamten zugegangen, teilten das Landeskriminalamt
(LKA), die Polizei und die Staatsanwaltschaft mit. «Erneute mehrfache
Aufforderungen das Messer abzulegen, ignorierte der Mann und bedrohte
die Beamten weiterhin», hieß es. 

Darauf gaben diese mehrere Schüsse ab, wie ein LKA-Sprecher sagte.
Wie viele genau es waren und wie viele davon den Mann trafen, müsse
noch ermittelt werden. Eine Obduktion war für heute geplant.
Erkenntnisse werden aber wohl erst später bekanntgegeben.

Arzt rief Polizei

Der Mitteilung zufolge hatte ein Arzt die Polizei am Mittwoch
alarmiert, weil der 39-Jährige ihm am Spätnachmittag am Telefon
angekündigt habe, sich das Leben nehmen zu wollen. Mehrere Streifen
seien zur Wohnung des Mannes in einem Mehrfamilienhaus gefahren. 

«Nach dem Überwinden der verschlossenen Tür fanden die Polizeibeamten

den sich in einem psychischen Ausnahmezustand befindlichen
39-Jährigen blutend und mit einem Messer in der Hand vor», teilten
die Behörden mit. Bei den Schüssen sei der Mann so schwer verletzt
worden, dass der trotz Wiederbelebungsmaßnahmen noch an Ort und
Stelle starb.

Der 39-Jährige war den Angaben zufolge unter anderem wegen einer
Reihe von Gewaltdelikten und Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz vorbestraft. Zunächst war bei dem Einsatz am
Mittwoch auch von einer möglichen Gefahr für Dritte die Rede gewesen.

Polizeischüsse werden untersucht

Das LKA Baden-Württemberg und die Offenburger Staatsanwaltschaft
prüfen den Schusswaffengebrauch. Das ist ein üblicher Vorgang.
Polizisten dürfen Dienstwaffen nur als äußerstes Mittel einsetzen. 


Ob sogenannter unmittelbarer Zwang angewendet wird, entscheidet die
jeweilige Polizeibeamtin oder der jeweilige Polizeibeamte
grundsätzlich einzelfallbezogen, wie das Innenministerium nach
früheren Fällen mitgeteilt hatte. Dabei werde der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.

Der Vorfall in Oberkirch war laut einem Ministeriumssprecher in
diesem Jahr der zweite polizeiliche Schusswaffengebrauch mit
tödlichen Folgen im Südwesten. «Die Gesamtzahl der
Schusswaffengebräuche gegen Personen befindet sich seit vielen Jahren
grundsätzlich auf einem sehr niedrigen Niveau.» Der Statistik zufolge
gab es in den vergangenen fünf Jahren je eine einstellige Zahl
solcher Fälle - mit Ausnahme von 2020, da waren es 13. Insgesamt
wurden von 2019 bis 2023 den Angaben nach 23 Menschen verletzt und
acht getötet.

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