Vereine zum Anbau von Cannabis im Saarland am Start

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland sitzen
Anbauvereinigungen in den Startlöchern. Stichtag für Lizenzen ist der
1. Juli. Es gibt aber noch offene Fragen.

Saarbrücken (dpa/lrs) - Sie heißen Cannabis Connection, CSC 420-Saar
oder CSC Maui Waui. Es handelt sich um Vereine, die in diesem Jahr im
Saarland gegründet wurden, um ab dem 1. Juli beim Start als mögliche
Anbaubauvereinigung für Cannabis dabei zu sein. Und es werden langsam
mehr, wie eine Umfrage bei zuständigen Amtsgerichten im Saarland
ergab. Um als Cannabis-Anbauvereinigung loslegen zu dürfen, braucht
es neben einer offiziellen Eintragung als Verein auch eine
behördliche Genehmigung.

Im Bereich des Amtsgerichts Lebach seien zwei Vereine eingetragen:
CSC Maui Waui und Cannabis Connection hätten beide ihren Sitz in
Schmelz, teilte das Gericht auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur
mit. Weitere Anträge lägen derzeit nicht vor.

Kein Ansturm

Die Direktorin des Amtsgerichts Saarlouis, Christiane Schmitt, nannte
ebenfalls bereits zwei eingetragene Vereine im dortigen
Vereinsregister: Cannabis Union in Saarlouis und CSC 420-Saar in
Dillingen. Auch hier seien aktuell keine weiteren Eintragungen
beantragt. «Angesichts der geringen Anzahl kann man nicht von einem
Ansturm sprechen», sagte sie.

Im Bezirk des Amtsgerichts St. Ingbert sei bisher ein entsprechender
Verein gegründet worden, teilte Direktorin Marion Walther mit. Er
heiße Saarhanf St. Ingbert und sei noch nicht im Vereinsregister
eingetragen. Weitere Anträge lägen nicht vor. Es werde aber mit
weiteren Vereinsgründungen gerechnet, sagte Walther.

Fehlanzeige sowohl bei Eintragungen als auch bei vorliegenden
Anträgen gab es dagegen bei den Amtsgerichten Völklingen, Homburg,
Merzig und Neunkirchen.

Seit dem 1. April, an dem der erste große Teil des Cannabis-Gesetzes
des Bundes in Kraft getreten ist, ist grundsätzlich der Besitz und
Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Volljährige erlaubt.
Cannabis-Anbauvereinigungen dürfen nach dem Gesetz ab dem 1. Juli an
den Start gehen.

Behördliche Genehmigung 

Noch unklar ist im Saarland, welche Stelle die behördliche Erlaubnis
für die Anbauvereinigungen erteilt. Eine Lösung zeichne sich aber ab
und werde aktuell zwischen den Ministerien final abgestimmt, sagte
die Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Saarbrücken. Eine
Rechtsverordnung dazu sei in Arbeit. Der Schwerpunkt des Ministeriums
werde auf Prävention, vor allem im Bereich des Kinder- und
Jugendschutzes liegen, sagte sie.

Was bereits klar ist

Laut Gesetz gibt es für Anbauvereinigungen etliche Voraussetzungen:
Sie müssen mindestens 200 Meter von Schulen, Spielplätzen und anderen
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche entfernt sein. Die Clubs
dürfen maximal 500 Mitglieder haben, wobei Mitglieder mindestens drei
Monate dabei sein müssen. Diese Regel solle grenzüberschreitenden
Drogentourismus vermeiden, teilte das Gesundheitsministerium in
Berlin mit.

Eine Anbauvereinigung soll künftig Cannabis an seine Mitglieder zur
Deckung des eigenen Bedarfs abgeben. Erlaubt sind höchstens 25 Gramm
Cannabis pro Tag und höchstens 50 Gramm Cannabis pro Monat je
Mitglied. An Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren dürfen im Monat
höchstens 30 Gramm Cannabis gehen - der THC-Gehalt von zehn Prozent
darf nicht überschritten werden. 

 

 

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