Bisher 612 Anträge wegen Corona-Impfschäden in Rheinland-Pfalz

Mainz (dpa/lrs) - Bislang sind in Rheinland-Pfalz 612 Anträge wegen
möglicher gesundheitlicher Schäden nach einer Corona-Impfung gestellt
worden. Davon seien neun Fälle positiv entschieden worden, teilte das
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz am Mittwoch
mit. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet. Bei den neun anerkannten
Impfschadensfällen ging es viermal um den Impfstoff von Astrazeneca,
dreimal um den von Johnson & Johnson und zweimal um das Vakzin von
Biontech.

199 Anträge wurden den Angaben zufolge abgelehnt. 17 Fälle seien auf
andere Art und Weise erledigt worden, etwa indem der Antrag
zurückgenommen wurde oder der Antrag an ein anderes zuständiges
Bundesland weitergereicht wurde. Die verbliebenen 387 Fälle sind laut
Landesamt noch in Bearbeitung.

Das Landesamt teilte mit, nicht jede Erkrankung, die im zeitlichen
Zusammenhang mit einer Impfung auftrete, stelle einen Impfschaden
dar. Unter einem anzuerkennenden Impfschaden verstehe man die
gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer «über das übliche

Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung
durch eine öffentliche Schutzimpfung». Hierbei müssten sowohl die
Impfung an sich, die gesundheitliche Schädigung danach und ein über
sechs Monate hinausgehender, bleibender Gesundheitsschaden bewiesen
werden.