Abrechnungsbetrug - Pflegedienst-Chef muss ins Gefängnis

Der Chef eines Pflegedienstes rechnete über Jahre hinweg zu viele
Stunden ab. Das Gericht verurteilt ihn zu einer Haftstrafe, zeigt ihm
aber auch eine Perspektive auf.

Dortmund (dpa/lnw) - Über Jahre hinweg hat der Leiter eines großen
Pflegedienstes im Kreis Unna zu viele Stunden bei der Krankenkasse
AOK Nordwest abgerechnet. Auch Schichten, die von Angehörigen der zu
pflegenden Patienten übernommen worden waren, tauchten regelmäßig auf

den Monatsabrechnungen auf. Damit gab der Geschäftsmann vor, dass
auch diese Leistungen von seinen Mitarbeitern erbracht worden waren.
Am Donnerstag hat das Dortmunder Landgericht den 52-Jährigen wegen
Betruges zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Anklage in mehr als 420
Fällen mit einem Gesamtschaden von mehr als acht Millionen Euro
erhoben. Im Laufe des Prozesses waren jedoch viele Fälle eingestellt
worden, so dass im Urteil nur noch von einem Schaden in Höhe von rund
675 000 Euro die Rede war. Doch auch damit sei der Angeklagte wohl
wirtschaftlich ruiniert, sagten die Richter.

Der 52-Jährige hatte die Taten nach anfänglichem Schweigen zuletzt
doch noch eingeräumt. Es sei ein Fehler gewesen, sagte er. Aber er
habe einfach nicht mehr genügend Fachkräfte zur Verfügung gehabt, um

allen Patienten gerecht werden zu können. Die Angehörigen hätten
gerne Schichten übernommen, denn sie hätten dafür von ihm zehn Euro
pro Stunde in bar erhalten.

In seinem letzten Wort vor der Urteilsberatung hatte er sich bei der
AOK und bei seiner Familie entschuldigt und erklärt: «Ich werde nie
wieder eine Straftat begehen. Ich werde nicht einmal mehr bei Rot
über eine Ampel gehen.»

Mit dem Urteil entließen die Richter den Mann nach 13 Monaten vorerst
aus der Untersuchungshaft. Künftig muss sich der Mann zwei Mal pro
Woche bei der Polizei melden und seinen Reisepass bei der
Staatsanwaltschaft abgeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Entscheidung noch Revision
einlegen.