«Impfen macht frei»: Verurteilung wegen Volksverhetzung rechtskräftig

München (dpa/lby) - Ein 46-Jähriger ist nach der Veröffentlichung
eines Bildes mit dem Eingang eines Konzentrationslagers und der
Aufschrift «Impfen macht frei» im Internet rechtskräftig wegen
Volksverhetzung verurteilt worden. Das Bayerische Oberste
Landesgericht bestätigte nach einer Revision des Angeklagten zwei
entsprechende Urteile des Amtsgerichts München und des Landgerichts
München I, wie ein Sprecher am Mittwoch in München mitteilte. Der
Immobilienmanager muss deshalb nun die vorgesehene Geldstrafe zahlen.

Der Mann hatte im November 2020 auf seinem öffentlich einsehbaren
Facebook-Account ein zweigeteiltes Bild veröffentlicht. Auf dessen
unterer Hälfte war der Eingang eines Konzentrationslagers mit dem
Schriftzug «Arbeit macht frei» über dem Eingangstor zu sehen. In der

oberen Bildhälfte wiederholte sich das Motiv, der Schriftzug dort
lautete allerdings «Impfen macht frei». Außerdem waren zwei schwarz
uniformierte Männer mit überdimensionalen Spritzen abgebildet. Sein
52 Mal gelikter Kommentar dazu lautete «Alles schon mal dagewesen.»

Damit habe er auch unter Beachtung seines Rechts auf freie
Meinungsäußerung in strafbarer Art und Weise die Verfolgung
insbesondere von Juden im Dritten Reich bagatellisiert, urteilte nun
das Oberste Landesgericht. Er habe die von den Nationalsozialisten im
Dritten Reich in den Konzentrationslagern begangenen Massenmorde
verharmlost und zugleich Gegnern der Corona-Maßnahmen suggeriert,
ihnen «werde ein den Gräueltaten der NS-Zeit vergleichbares Unrecht
zugefügt, um sie nach Art eines geistigen Brandbeschleunigers
aggressiv zu emotionalisieren».