Gegen Corona geimpfter 87-Jähriger stirbt - Klage von Sohn abgewiesen

Ravensburg (dpa) - Der Sohn eines 87-Jährigen, der acht Monate nach
der dritten Corona-Impfung starb, ist mit einer Schmerzensgeldklage
am Landgericht Ravensburg gescheitert. Er wollte eine Summe von 22
500 Euro erstreiten. Allerdings habe der Sohn nichts zu konkreten
gesundheitlichen Beeinträchtigungen seines Vaters als Folge der
Impfungen vorgebracht, «nicht einmal zu Schwellungen und Spannungen
im Bereich der Einstichstelle in den Tagen nach der jeweiligen
Impfung», heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Begründung

der Richter. Allein für den Stich mit der Nadel und das Einbringen
des Impfstoffes sei, selbst wenn eine wirksame Einwilligung nicht
vorgelegen haben sollte, eine Entschädigung in Geld nicht geboten.

Der Sohn hatte gegen einen Allgemeinarzt geklagt, der den Senior im
Juni und Juli 2021 und dann nochmals im Januar 2022 gegen Corona
geimpft hatte. Der 87-Jährige starb im September 2022. Der Kläger
habe als Erbe seines Vaters geltend gemacht, dass es vor den
Impfungen keine oder allenfalls eine unzureichende Aufklärung gegeben
habe, so das Gericht. Die von seinem Vater erklärte Einwilligung sei
daher unwirksam. Je Impfung stellte sich der Kläger ein
Schmerzensgeld von 7500 Euro vor.

Das Urteil vom Donnerstag (AZ 3O1/23) ist noch nicht rechtskräftig.