OVG entscheidet im Streit um Rückforderung von Corona-Soforthilfen

Das Land zahlte in der ersten Corona-Phase im Frühjahr 2020
Soforthilfen an Unternehmer und Selbstständige aus. Das Geld floss
schnell, aber dann gab es Streit um Rückforderungen. Ob die rechtens
waren, entscheiden jetzt die obersten NRW-Verwaltungsrichter.

Münster (dpa/lnw) - Im Streit um die Rückzahlung von
Corona-Soforthilfen an das Land verhandelt das nordrhein-westfälische
Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag (10.00 Uhr) drei Berufungen
als Musterverfahren. Drei Kläger, ein Steuerberater, die Inhaberin
eines Kosmetikstudios und der Betreiber eines Schnellrestaurants,
hatten im Frühjahr 2020 jeweils 9000 Euro Corona-Soforthilfe bekommen
und sollten dann später 7000 Euro an das Land zurückzahlen. Das Land
war davon ausgegangen, dass die Auszahlung nur vorläufigen Charakter
hatte und verschickte später Schlussbescheide.

Darin wurde ein Liquiditätsengpass berechnet. Die Empfänger waren
beim Antrag auf die Hilfe von anderen Voraussetzungen ausgegangen und
rund 2500 von ihnen zogen bislang vor die sieben Verwaltungsgerichte
im Land. Dort bekamen die Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer
überwiegend Recht. Die Schlussbescheide wurden aufgehoben. Das Land
ging in Berufung. Über die verhandelt jetzt das OVG. Urteile sollen
noch am Freitag verkündet werden.

Nach Angaben des Landes war das Soforthilfeprogramm zusammen mit
Bundesmitteln das größte Förderprogramm in der Geschichte
Nordrhein-Westfalens. Von März bis Mai 2020 wurden 430 000 Anträge
bewilligt und 4,5 Milliarden Euro ausgezahlt. Nicht bei allen
Anträgen lagen die Summen bei 9000 Euro wie bei den jetzt
verhandelten Fällen. Die ausgezahlten Hilfen lagen zum Teil deutlich
höher.