Datenschützer nicht prinzipiell gegen E-Patientenakte für alle

Berlin (dpa) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht
keine prinzipiellen Einwände gegen eine Umstellung auf elektronische
Patientenakten für alle, will jedoch die konkrete Umsetzung prüfen.
«Es gibt keinen grundsätzlichen Ausschluss einer Opt-out-Regelung aus
datenschutzrechtlichen Aspekten», sagte Kelber am Mittwoch in Berlin
mit Blick auf entsprechende Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl
Lauterbach (SPD). Demnach sollen alle gesetzlich Versicherten bis
Ende 2024 automatisch eine E-Akte bekommen - es sei denn, man lehnt
das aktiv ab. Bisher muss man aktiv einwilligen, wenn man eine will.

Kelber sagte, noch gebe es keine konkreten Ausformulierungen dazu,
wie Betroffenenrechte ausgeübt werden könnten und man zum Beispiel
Informationen «verschatten» könne, die jemand nicht sehen soll. Dazu

sei man im Augenblick im Gespräch und werde dann auch Stellungnahmen
für einzelne Schritte beisteuern. Als freiwilliges Angebot waren die
E-Akten schon 2021 eingeführt worden, aber nicht einmal ein Prozent
der 74 Millionen gesetzlich Versicherten nutzt sie. Erklärtes Ziel
der Bundesregierung bis 2025 ist, dass 80 Prozent E-Akten haben. Sie
sollen Befunde, Laborwerte oder Medikamentenlisten speichern können.

Der oberste Datenschützer betonte generell: «Wir sind große Fans der

Digitalisierung im Gesundheitswesen». Als Privatperson wolle er eine
E-Akte mit der Standardeinstellung haben, dass alle Ärzte alles sehen
dürften, weil er eine optimale Versorgung haben möchte. «Aber es geht

darum, dass man nicht aus scheinbaren Komfortgründen auf grundlegende
Datenschutz- und IT-Sicherheitsmaßnahmen verzichten darf.»