Corona im Heim: Staatsanwaltschaft lässt Vorwürfe fallen

Hildesheim (dpa) - Nach einem Corona-Ausbruch in einem Hildesheimer
Pflegeheim ist das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen eine
frühere Mitarbeiterin eingestellt worden. Auch der Vorwurf der
fahrlässigen Körperverletzung wurde fallengelassen, wie das
Landgericht Hildesheim am Dienstagabend mitteilte. Der 46-Jährigen
wird damit nur noch Urkundenfälschung vorgeworfen. Sie soll mit der
Vorlage eines gefälschten Impfausweises eine doppelte Impfung gegen
Covid-19 vorgetäuscht haben.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft der Angeklagten auch zur
Last gelegt, eine Corona-Infektionskette in dem Heim ausgelöst zu
haben. Sie hatte im November 2021 dort als Alltagsbegleiterin
gearbeitet, während sie unbemerkt selbst mit Corona infiziert war.
Bei dem Ausbruch starben drei Bewohnerinnen.

Am Dienstag erstatteten in dem Prozess zwei Sachverständige ihre
Gutachten. Danach wies die Kammer darauf hin, dass anstelle einer
Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger

Körperverletzung auch nur die Verhängung eines Bußgeldes wegen einer

Ordnungswidrigkeit in Betracht komme.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers stimmte die Staatsanwaltschaft
der Einstellung des Verfahrens zu, was die Vorwürfe fahrlässige
Tötung und fahrlässige Körperverletzung betrifft. Am Mittwoch (10.00

Uhr) sollen die Plädoyers gehalten werden. Im Anschluss daran kommt
laut Gericht auch die Verkündung des Urteils in Betracht.