Botox im Hinterzimmer: Apotheken-Angestellte verurteilt

Krefeld (dpa/lnw) - Weil sie im Hinterzimmer einer Krefelder Apotheke
Botox-Spritzen gesetzt hat, ist eine Apotheken-Angestellte zu einem
Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Das Krefelder
Amtsgericht verhängte am Mittwoch einen entsprechenden Strafbefehl
gegen die 30-Jährige, nachdem diese nicht zur Verhandlung erschienen
war.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihr einen Verstoß gegen das
Heilpraktikergesetz zur Last gelegt. Ohne Zulassung hatte die
pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte im Hinterzimmer der Apotheke
und bei sich daheim Frauen in 23 Fällen Botox, Hyaluron und Cortison
gespritzt.

So habe sie mindestens 1225 Euro nebenbei verdient. Nun muss sie als
Geldauflage 2500 Euro an die Staatskasse zahlen. Nach Angaben eines
Gerichtssprechers hatte sich die 30-Jährige am Mittwoch zwar
kurzfristig krank gemeldet, dabei aber ihre Verhandlungsunfähigkeit
nicht nachgewiesen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.