Land verschärft Regeln für Entschädigung bei Corona-Verdienstausfall

Stuttgart (dpa/lsw) - Das Gesundheitsministerium hat die Regeln für
Entschädigungen bei coronabedingten Verdienstausfällen verschärft.
Künftig erhalten nur noch Menschen eine Entschädigung, die drei
Corona-Impfungen oder zwei Impfungen plus eine Infektion nachweisen
können. Hintergrund sei die Empfehlung der Ständigen Impfkommission
für eine dritte Impfung, teilte das Gesundheitsministerium in
Stuttgart am Freitag mit. Bisher reichten zwei Impfungen aus.

Wer aufgrund einer Corona-Infektion in Isolation muss und dadurch
einen Verdienstausfall hat, erhält in der Regel eine Entschädigung.
Diese wird vom Arbeitgeber beim Staat beantragt. Selbstständige
stellen ihren Antrag selbst.

«Wer auf Kosten der Allgemeinheit eine Entschädigung aus
Steuergeldern möchte, der sollte ebenfalls seinen - kleinen - Teil
zur Solidarität beitragen und sich impfen lassen», begründete
Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) die neue Regelung. Ausnahmen
bestehen weiterhin für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen
nicht impfen lassen können.

Im Südwesten wurden bislang rund 343 000 Anträge auf Entschädigung
eines Verdienstausfalls wegen Quarantäne gestellt sowie rund 258
Millionen Euro ausgezahlt.

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