Gesundheitsministerium lockert Vorgaben bei Impfpflicht

Erfurt (dpa/th) - Für Beschäftigte im Thüringer Gesundheitswesen mit

zwei nachgewiesenen Corona-Impfungen gibt es von Oktober an eine
Sonderregelung. Sie würden weiterhin als vollständig geimpft gelten -
auch wenn sie keine Booster-Impfung haben, teilte das
Gesundheitsministerium am Dienstag in Erfurt mit. Ein entsprechender
Erlass gehe an die kommunalen Gesundheitsämter.

Thüringen gehe damit einen ähnlichen Weg wie beispielsweise Bayern
und Baden-Württemberg. Hintergrund ist, dass nach dem
Bundesinfektionsschutzgesetz ab 1. Oktober grundsätzlich nur noch
Menschen als vollständig gegen Corona geimpft gelten, wenn sie drei
Impfungen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen
können.

Die gesetzlich vorgeschriebene einrichtungsbezogene Impfpflicht
bleibe weiterhin auch in Thüringen bestehen, erklärte das
Ministerium. Sie ist seit Monaten heftig umstritten, bei
Nichteinhaltung können Bußgelder verhängt werden. Thüringen hatte
deshalb dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes im Bundesrat
nicht zugestimmt.

In Thüringen wurden nach Ministeriumsangaben bisher 1260
Bußgeldverfahren, aber weder Betretungs- noch Beschäftigungsverbote
für Beschäftigte im Gesundheitsbereich erlassen, die der Impfpflicht
nicht nachkamen.