Staatsanwalt stellt Verfahren nach tödlichem Corona-Ausbruch ein

Kiel (dpa/lno) - Die Staatsanwaltschaft hat nach Corona-Fällen in
einem Pflegeheim in Boostedt (Kreis Segeberg) Ermittlungen wegen
möglicherweise mangelhafter Schutzmasken eingestellt. Im Januar 2021
waren dort fünf Menschen gestorben. Laut Behörde wurde das
Verfahren «letztlich durch den zuständigen Fachdezernenten mangels
hinreichenden Tatverdachts einer Straftat eingestellt». Demnach
stelle «der Import der mangelhaften Masken keinen Verstoß gegen das
Medizinproduktegesetz MPG» dar. Zuvor hatte das Magazin «Spiegel»
berichtet.

Die durch eine Strafanzeige ausgelösten Ermittlungen richteten sich
«gegen namentlich nicht ermittelte Verantwortliche von
Importunternehmen, denen ein fahrlässiger Verstoß gegen das
Medizinproduktegesetz (MPG) in der zur Tatzeit geltenden Fassung
vorgeworfen wurde», sagte Oberstaatsanwalt Henning Hadeler. Sie
bezogen sich auf einen «Teil der zwischen Juni und Dezember 2020 aus
China importierten Masken des Produktes «Model No. ZX - 168 KN95
Protective Mask», dessen  «Filterleistung unzureichend sein könnte
».

Das Bundesgesundheitsministerium habe der Staatsanwaltschaft
mitgeteilt, die Masken hätten «die Prüfkriterien des sogenannten
Corona-Kabinetts der Bundesregierung zum damaligen Zeitpunkt
eingehalten». Vor diesem Hintergrund habe «den für den Import
Verantwortlichen kein vorwerfbares strafrechtlich zu sanktionierendes
Verhalten nachgewiesen» werden können. Es sei nicht ersichtlich, dass
diese im entsprechenden Zeitraum über diese Prüfkriterien
hinausgehende Prüfpflichten gehabt hätten.

Nach Angaben des «Spiegel» werfe die entlastende Erklärung des
Ministeriums allerdings Fragen auf, weil Schleswig-Holsteins
Gesundheitsministerium im Februar 2021 vor den Masken gewarnt hatte.
Ende 2021 hatte Deutschland eine europaweite Warnmeldung veranlasst;
der Verkauf in der EU wurde untersagt.