, Hintergrund) Faeser lädt zu Gipfel mit Kommunalvertretern - Thema Geflüchtete

Berlin (dpa) - Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) trifft sich
im Oktober mit Vertretern kommunaler Spitzenverbände, um über eine
bessere Verteilung von Geflüchteten in Deutschland zu sprechen. Das
Gespräch findet am 11. Oktober in Berlin statt, wie das Ministerium
der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Zunächst hatte der «Spiegel
»
darüber berichtet.

«Eine Million Geflüchtete zu versorgen, ist gerade für die
Kommunen ein riesiger Kraftakt», sagte Faeser demnach. «Wir werden am
11. Oktober intensiv beraten, wie wir insbesondere in den
Wintermonaten weiter unterstützen können.»

Laut Schätzungen sind derzeit alleine rund eine Million
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland. Genaue Zahlen gibt
es auch deshalb nicht, weil die Zahl der Rückkehrer nicht sofort
erfasst werden kann. Die kommunalen Spitzenverbände hatten zuletzt
einen Gipfel mit Bund, Ländern und Kommunen gefordert, um über die
Verteilung Geflüchteter zu sprechen.

Die Grünen-Migrationsexpertin Filiz Polat sagte der dpa, bevor bei
einer Ministerpräsidentenkonferenz besprochen werden könne, wie sich
der Bund weiter an den Kosten von Unterbringung und Versorgung von
Flüchtlingen beteiligt, müsse geklärt werden, wie frühere
Fördermittel des Bundes genutzt worden seien. «Thüringen hat seinen
Kommunen unlängst zur Ertüchtigung von Wohnraum für Geflüchtete
Bundesmittel in Höhe von knapp 50 Millionen Euro komplett
weitergegeben», sagte Polat. Dieses Beispiel sollte Schule machen.

Der Bund hatte sich im vergangenen April bereiterklärt, Mittel in
Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. 500 Millionen
Euro davon sollten zur Unterstützung der Kommunen bei den Kosten der
Unterkunft der Geflüchteten aus der Ukraine verwendet werden. Weitere

500 Millionen Euro waren zur Abgeltung der Kosten gedacht, die zur
bisherigen Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine im Bereich
der Lebenshaltungskosten angefallen waren. Eine Milliarde Euro sollte
ein Beitrag zu den übrigen Kosten der Länder im Zusammenhang mit den
Geflüchteten aus der Ukraine sein, etwa für die Kinderbetreuung und
Beschulung sowie als Beitrag zu Gesundheits- und Pflegekosten.