EuGH entscheidet über Verjährung von Urlaubsansprüchen

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am
Donnerstag (9.30 Uhr) darüber, ob nicht genommener Urlaub in
bestimmten Fällen doch nicht verjährt. Knackpunkt ist dabei unter
anderem, wie sehr der Arbeitgeber seinen Teil dazu beitragen und
beispielsweise darauf hinweisen muss, dass der Urlaub bald verfällt.

Hintergrund sind mehrere Fälle aus Deutschland. Zwei davon betreffen
den Urlaubsanspruch bei Krankheit. Die Kläger machen geltend, dass
sie einen Anspruch auf bezahlten Urlaub für das Jahr haben, in dem
sie aus gesundheitlichen Gründen erwerbsgemindert beziehungsweise
arbeitsunfähig waren. Das Bundesarbeitsgericht möchte vom EuGH nun
wissen, ob der Urlaubsanspruch auch dann nach 15 Monaten verfällt,
wenn der Arbeitnehmer im jeweiligen Jahr krank war und der
Arbeitgeber seine Pflichten nicht erfüllt hat und beispielsweise
keine Frist gesetzt hat, bis zu der der Urlaub genommen werden soll.

Im dritten Fall konnte die Klägerin ihren Urlaub nach eigener Aussage
wegen des hohen Arbeitsaufwands nicht nehmen und forderte eine
Abgeltung der Urlaubstage. Auch hier ist die Frage, ob der Anspruch
auf bezahlten Jahresurlaub verjähren kann, wenn der Arbeitgeber den
Mitarbeitern nicht auffordert, seinen Urlaub zu nehmen.