Erster Corona-Lockdown: Gericht prüft eingeschränkte Verkaufsfläche

Münster (dpa/lnw) - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht
(OVG) beschäftigt sich am Donnerstag (10.00 Uhr) mit einer Klage von
Galeria Karstadt Kaufhof. Das Unternehmen wendet sich gegen die
Einschränkung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter im ersten
Corona-Jahr. Die Corona-Schutzverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen sah in der ersten Pandemiewelle zum
Gesundheitsschutz die Schließung zahlreicher Betriebe und die
Begrenzung von Flächen vor. Im Eilverfahren war das Unternehmen im
Frühjahr 2020 nicht erfolgreich. Das Unternehmen Peek & Cloppenburg
war wegen der Begrenzung ebenfalls vor das OVG gezogen, hatte seine
Klage aber kurz vor der Verhandlung zurückgezogen.

Ende August hatte das OVG die Linie der Landesregierung in der frühen
Phase der Corona-Pandemie bereits bestätigt und Klagen nach
mündlichen Verhandlungen zu Betriebsschließungen abgewiesen.
Unterlegen waren ein Fitnessstudio, ein Personal-Trainer, ein
Tanzhaus und eine Gaststätte. Der 13. Senat hatte diese
Entscheidungen damit begründet, dass es zu Beginn der Pandemie weder
Impfstoffe, Medikamente oder genügend medizinische Masken gegeben
habe. Wissenschaft und Gesetzgeber hätten noch sehr wenig über die
Pandemie gewusst. Es habe Hinweise für eine möglicherweise drohende
Überlastung des Gesundheitswesens gegeben.

Ob mit dieser Begründung auch die Begrenzung der Verkaufsfläche in
den Warenhäusern gerechtfertigt war, will das Gericht in der
mündlichen Verhandlung klären. Offen ist, ob der 13. Senat noch am
Donnerstag auch ein Urteil verkünden wird.