Maske und Tests - Corona-Regeln in NRW gelten unverändert weiter

Nordrhein-Westfalen geht bei den Corona-Regeln weiterhin einen
vorsichtigen Weg. Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen wird
bleiben, auch wenn das neue Bundesinfektionsschutzgesetz das nicht
vorschreibt.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen mit
Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in medizinischen und
pflegerischen Einrichtungen gelten vorerst weiter. Das Land
verlängerte die Corona-Schutzverordnung unverändert bis zum 30.
September. Auch danach bereite das Land auf Basis des ab 1. Oktober
geltenden neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes den Fortbestand der
bisherigen Regeln vor, teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann
(CDU) am Mittwoch mit.

«Derzeit ist die Infektionslage in Nordrhein-Westfalen stabil, und
die Zahl der mit Corona infizierten Patientinnen und Patienten in
Krankenhäusern ist in den vergangenen Wochen zurückgegangen», sagte
Laumann. Das Land beobachte die Corona-Lage zum Herbstanfang
fortlaufend. Auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes könnten
die Länder kurzfristig auf eine kritische Infektionsentwicklung
reagieren. «Die aktuellen Zahlen geben aber derzeit keine
Veranlassung, weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen», sagte
Laumann.

Neben der Maskenpflicht dürfen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen
negativen Testnachweis betreten werden. Auch die Testpflichten für
Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt. In Asyl- und
Flüchtlingsunterkünften sowie Gefängnissen kann für vollständig
immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden.

Das Schulministerium werde kommende Woche über die Regelungen für die
Zeit nach den Anfang Oktober beginnenden Herbstferien informieren, so
Laumann. Bisher wird in Schulen das Tragen einer Maske lediglich
empfohlen und anlassbezogen auf Corona getestet - in der Regel
zuhause. In Kitas gelten nach Angaben Laumanns aufgrund der aktuell
stabilen Lage bis auf Weiteres die Ende Juli beschlossenen Regelungen
fort.

Auch künftig müssen positiv auf Corona getestete Personen
grundsätzlich zehn Tage in Isolation, können sich aber nach fünf
Tagen freitesten. Dafür ist ein negativer offizieller
Coronaschnelltest oder ein PCR-Test erforderlich, der negativ sein
oder einen Ct-Wert über 30 haben muss. Ein Selbsttest reicht nicht
aus. Das Freitesten bleibt kostenfrei.

Am 1. Oktober gelten laut geändertem Bundesinfektionsschutzgesetz
dann Masken- und Testpflichten in verschiedenen Bereichen bundesweit
einheitlich. Mit dem Gesetz erhalten die Länder die Befugnis, jeweils
selbst über einen Großteil der Auflagen zu entscheiden.

Bundesweit vorgeschrieben werden ab 1. Oktober FFP2-Masken in
Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter
eine Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine
einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg.

Einige Maßnahmen des neuen Bundesgesetzes wie die Testpflicht beim
Betreten von Pflegeheimen gelten in NRW schon jetzt. In NRW gilt
zudem bereits seit langem eine Maskenpflicht im Nahverkehr. Laut
Gesetz können die Länder diese ab 1. Oktober zwar vorschreiben,
müssen das aber nicht. Wenn sich die Infektionslage verschlimmert,
können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben
machen.