Corona-Regeln in NRW gelten unverändert weiter

Düsseldorf (dpa/lnw) - In Nordrhein-Westfalen bleibt es unverändert
bei den bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen mit Maskenpflicht in Bussen
und Bahnen sowie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.
Das Land verlängerte die Corona-Schutzverordnung unverändert um
weitere vier Wochen bis zum 30. November, wie das
Gesundheitsministerium am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte. In
Innenräumen gelte auch weiterhin keine generelle Maskenpflicht - auch
nicht für Schulen und Kitas.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) wies zugleich darauf
hin, dass es im Falle der Schulen bei der Empfehlung bleibe,
freiwillig eine medizinische Maske zu tragen. In staatlichen
Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen - also
etwa Flüchtlingsunterkünften oder Gemeinschaftsunterkünften für
Wohnungslose - sei das Anlegen einer medizinischen Maske in
Innenräumen nach wie vor verpflichtend.

Das Land verzichte «aufgrund des aktuell in seiner Dynamik
nachlassenden Infektionsgeschehens» auf die Anordnung weitergehender
Schutzmaßnahmen. Es seien aber alle Bürger zu einem «verantwortlichen

Selbstschutz» ausgerufen, betonte Laumann. Dazu gehöre auch die
Überprüfung des Impfstatus.

«Die deutlich überwiegende Mehrheit der Menschen in
Nordrhein-Westfalen ist gegen Corona geimpft», sagte der
CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Seit Beginn der Impfungen
Ende 2020 seien fast 43 Millionen Impfdosen verimpft worden - so
viele wie in keinem anderen Bundesland. Vier von fünf Personen - also
80 Prozent - seien mit zwei Impfungen grundimmunisiert. Bei den
Menschen über 60 Jahren liege die Quote sogar bei 92 Prozent. Drei
Impfungen haben demnach unter den über 60-Jährigen gut 88 Prozent
erhalten. Allerdings gebe es bei den Viertimpfungen noch «Luft nach
oben» - mit einer Impfquote von aktuell 40 Prozent bei Bürgern ab 60
Jahren. Diese werden zur vulnerablen Bevölkerungsgruppe gezählt.