Urteil: Ungeimpfter Sekretärin zu Recht Zugang in Klinik verweigert

Münster (dpa/lnw) - Die Stadt Gelsenkirchen hat einer nicht gegen das
Coronavirus geimpften Sekretärin zu Recht untersagt, das Krankenhaus
ihres Arbeitgebers zu betreten. Das hat das nordrhein-westfälische
Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Eilverfahren entschieden und am
Montag mitgeteilt. In der Vorinstanz hatte bereits das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach der Einführung der
einrichtungsbezogenen Impfpflicht das Tätigkeitsverbot der Frau
bestätigt, nachdem diese keinen Impfnachweis vorlegen konnte. Der
Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar (Az.: 13 B 859/22).

Zur Begründung verwies der 13. Senat des OVG auf einen Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom April 2022. Das höchste deutsche
Gericht hatte die Nachweispflicht für eine Covid-19-Immunität als
verfassungsgemäß bezeichnet. Im Fall der Sekretärin sei unerheblich,

so das OVG, dass die Antragstellerin nicht zum Pflegepersonal zähle
oder keine Medizinerin sei. Dass sie Kontakt zu Patienten oder zum
medizinischen Personal ausschließen könne, habe die Klägerin nicht
geltend gemacht.

Das OVG äußerte in seiner Entscheidung Kritik an den
Gesundheitsämtern in NRW. Die Antragstellerin habe einen
Gleichheitsverstoß beklagt, weil andere Kommunen keine vergleichbaren
Betretungs- und Tätigkeitsverbote ausgesprochen habe. Das Gericht in
Münster wirft den Gesundheitsämtern vor, das Infektionsschutzgesetz
«faktisch nicht anzuwenden». Flächendeckend keine Verbote
auszusprechen sei mit dem Zweck der Vorschrift nicht vereinbar, heißt
es in der Begründung zu dem Beschluss.