Weiteres Gericht stoppt Rückforderung von Corona-Soforthilfen

Köln (dpa/lnw) - Nach dem Düsseldorfer hat auch das Kölner
Verwaltungsgericht die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch
das Land als rechtswidrig zurückgewiesen. Das Gericht gab am Freitag
sechs Klagen von Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern statt und
hob entsprechende Bescheide des Landes auf. (Az.: 16 K 125/22)

Das Land hatte zunächst viele pauschale Zuwendungen von 9000 Euro als
Soforthilfen an Betriebe ausgezahlt. Später erkannte es nur
Liquiditätsengpässe als förderfähig an und forderte in großem Sti
l in
Geld zurück. Die Auszahlungen im Frühjahr 2020 seien lediglich
vorläufig gewesen, argumentiert das Land. Auf Umsatzausfälle komme es
nicht an.

Das Gericht folgte dem Land nicht und hob die Schlussbescheide auf.
Die ursprünglichen Bewilligungsbescheide hätten weder ausdrücklich
noch indirekt einen solchen Vorbehalt enthalten. Zudem habe das Land
die Soforthilfen auch für Umsatzausfälle ausgezahlt und sei daran
gebunden.

Beim Verwaltungsgericht Köln sind etwa 400 ähnliche Klagen anhängig.

Die am Freitag ergangenen sechs Urteile seien repräsentativ für einen
Großteil dieser Fälle. Gegen die Urteile kann das Land zum
Oberverwaltungsgericht nach Münster ziehen. Landesweit sollen rund
2000 dieser Verfahren anhängig sein.