muss richtig lauten: Am Beginn des neunten Absatzes wurde der Teil des Satzes hinter dem Gedankenstrich gestrichen. Wir haben das Zitat fälschlicherweise Holetschek zugeordnet. Achtung: Inhaltlich ist diese Morgenzusammenfassung inzwischen überholt.) Bun

Seit dem Frühjahr waren viele Corona-Regeln abgeschafft. Doch mit der
kalten Jahreszeit steht eine neue Infektionswelle an. Rechtzeitig
soll der Bundesrat nun wieder mehr Maßnahmen ermöglichen.

Berlin (dpa) - Vielerorts FFP2-Pflicht und notfalls noch Obergrenzen
für Innenraum-Veranstaltungen: Der Bundesrat stimmt an diesem Freitag
über die vom Bundestag beschlossenen neuen Corona-Regeln für den
Herbst und Winter ab. Den Parlamentsabstimmungen vorausgegangenen war
ein längeres Hickhack zwischen der Ampel-Koalition und mehreren
Bundesländern. Eine Verweigerung in der Länderkammer ist aber nur aus
Thüringen und Schleswig-Holstein angekündigt worden. Ohne einen
Beschluss gäbe es ab Oktober gar keine Regeln mehr.

Zu den zentralen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die vom
1. Oktober bis 7. April 2023 gelten sollen, zählen bundesweite
Maskenpflichten in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen. In Flugzeugen
soll diese Pflicht entfallen. Die Länder können auch im Nahverkehr,
in Restaurants und anderen Innenräumen wieder Masken vorschreiben.
Lockdowns, Betriebs- oder Schulschließungen soll es nicht mehr geben.

Wer will warum nicht zustimmen?

Vorgesehen ist auch, dass die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht
für Beschäftigte im Gesundheitsbereich bleibt. «Es sollte nicht
weiter Unfrieden gestiftet werden, nur weil der Bundestag nicht die
Kraft hatte, eine allgemeine Impfpflicht zu beschließen», sagte
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) der Deutschen
Presse-Agentur. «Meine Zustimmung wird das Infektionsschutzgesetz des
Bundes in dieser Form nicht haben.»

Mit der Neuregelung wird Corona in eine Liste besonders ansteckender
Infektionskrankheiten aufgenommen wie Cholera, Masern, Keuchhusten
und Pest. Personen, die erkrankt sind oder bei denen der Verdacht
besteht, dürfen Schulen und Kitas dann nur mit ärztlichem Attest oder
negativem Test betreten - eine fünftägige Quarantäne allein reicht
nicht. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU)
nannte das eine «Katastrophe für Schülerinnen und Schüler»:
Schleswig-Holstein könne im Bundesrat so nicht zustimmen.

Was sagen andere Kritiker?

Die Gesellschaften für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und für
Pädiatrische Infektiologie (DGPI) sowie der Berufsverband der
Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sehen das wie Prien. Auch bei einem
anhaltenden Schnupfen könne dann von Kindern jeden Tag ein neuer Test
verlangt werden. Es drohe Willkür.

Der Deutsche Städtetag findet die Schutzmaßnahmen hingegen
unzureichend. «Im Wesentlichen sind nur eingeschränkte
Maskenpflichten im Gesetz vorgesehen», sagte Hauptgeschäftsführer
Helmut Dedy dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. «Das ist zu wenig,
wenn die Corona-Infektionen rasant steigen und wir schnell Maßnahmen
zur Infektionseindämmung brauchen.» Er befürchtet einen neuen
Flickenteppich mit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen
Maßnahmen: «Das ist nicht hilfreich.» Es bleibe auch unklar, bei
welcher Infektionslage die Länder zusätzliche Instrumente einsetzen.

Wer ist dafür?

Zum Frühjahr waren die zuvor geltenden Corona-Maßnahmen vor allem auf
Drängen der FDP deutlich zurückgefahrenen worden. Die neue Regelung
entspringt einem Kompromiss von Bundesgesundheitsminister Karl
Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP). Lauterbach
will in der Länderkammer selbst für den Gesetzentwurf werben.

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) appellierte an die
anderen Regierungschefs: Sie sollten «jetzt vernünftig sein und
sagen: Das, was das Bundesgesetz uns noch einmal ermöglicht, nämlich
bei zugespitzten Lagen im Gesundheitswesen Einschränkungen
vorzunehmen, das sollten wir ermöglichen», sagte er RTL Nord.

Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sieht
Unklarheiten im Gesetz und erwartet einen Flickenteppich. «Bei aller
Kritik: Klar ist, dass wir die Rechtsgrundlage brauchen», sagte er
der «Augsburger Allgemeinen (Freitag) «Dass wir in einen Winter mit
sicherlich wieder steigenden Zahlen ohne die Möglichkeit für
Maßnahmen laufen wollen, das kann keiner wollen.»

Was ist ab Oktober genau vorgesehen?

- Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken,
Pflegeheimen und Arztpraxen und auch in Fernzügen, wobei für Kinder
zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen
fällt die Maskenpflicht jedoch weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss
außerdem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.

- Die Länder können weitere Auflagen verhängen: eine Maskenpflicht in

Nahverkehrszügen und -bussen sowie in öffentlich zugänglichen
Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen.
Zwingend davon auszunehmen ist in der Gastronomie und bei
Veranstaltungen, wer einen negativen Test vorzeigt.

- An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab
Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich, falls das «zur
Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs
erforderlich».

- Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit
einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch
bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Metern nicht
möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen;
Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

- Ferner ist eine neue bundesweite Impfkampagne geplant. Informiert
werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst
sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum
Einsatz kommen, wie Lauterbach ankündigte. Auch soll es bessere,
tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. Heime müssen
Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien
für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.