Beatrix von Storch zeigt Gesundheitsminister Lauterbach an

Berlin (dpa) - Nach einer Anzeige von Bundesgesundheitsminister Karl
Lauterbach gegen die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat
diese nun ihrerseits Lauterbach angezeigt. Das teilte sie am Freitag
mit. Sie habe den SPD-Politiker bei der Berliner Polizei wegen eines
Verstoßes gegen Paragraf 164 des Strafgesetzbuches angezeigt.

In dem Paragrafen geht es um «Falsche Verdächtigung». Er stellt es
unter Strafe, wenn jemand einen anderen «wider besseres Wissen einer
rechtswidrigen Tat» verdächtigt, um ein «behördliches Verfahren ode
r
andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen».

Der Gesundheitsminister hatte am Donnerstag eine Anzeige gegen von
Storch bestätigt. Einem «Spiegel»-Bericht zufolge geht es um
Beleidigung. Demnach soll die AfD-Politikerin nach Lauterbachs Rede
zum Infektionsschutzgesetz in der vergangenen Woche laut vernehmlich
die Worte «Sie sind völlig irre!» geäußert haben. Begleitet sei d
as
gewesen von einer kreisrunden Fingerbewegung am Rande ihrer Stirn,
was Lauterbach als «einen Vogel zeigen» interpretiert habe.

Von Storch teilte mit: «Beleidigungen durch Abgeordnete im Bundestag
können gar nicht strafrechtlich verfolgt werden», dem stehe Artikel
46 Absatz 1 des Grundgesetzes entgegen. Dort heißt es: «Ein
Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen
einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse

getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb
des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für
verleumderische Beleidigungen.»