Mit Masken in den Herbst - Neue Corona-Regeln nehmen letzte Hürde

Das Ende des Sommers naht - und mit dem Rückgang der Corona-Fälle
scheint es vorerst vorbei zu sein. In dieser Situation macht der
Bundesrat den Weg frei für neue Auflagen.

Berlin (dpa) - Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten ab 1.
Oktober neue Masken- und Testpflichten für die Menschen in
Deutschland. Der Bundesrat ließ die neuen Regeln für Herbst und
Winter am Freitag in Berlin mehrheitlich passieren.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte die
Vorgaben nochmals gegen teils heftige Kritik. Mit dem Gesetz erhalten
die Länder die Befugnis, jeweils selbst über einen Großteil der
Auflagen zu entscheiden.

Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von Lauterbach und Justizminister
Marco Buschmann (FDP) zurück und war vergangene Woche bereits im
Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land «gut vorbereitet»,
sagte Lauterbach.

Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken,
Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine
Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine
einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg.
In Pflegeheimen und Kliniken muss zudem vor dem Zutritt ein negativer
Test vorgelegt werden.

Möglich wird eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie
in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen.

Die Länder können dort ab 1. Oktober Masken vorschreiben, müssen dies

aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie
und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht
auszunehmen. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden
können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.

Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit
einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch
bei Veranstaltungen im Freien, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht
möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere
Einrichtungen.

Geplant ist eine neue bundesweite Impfkampagne. Informiert werden
soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind.
Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz
kommen. Auch soll es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung
geben. Heime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen,
Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid
kümmern.

Bei der Corona-Lage herrschen laut Robert Koch-Institut (RKI) durch
die starke Verbreitung der Omikron-Sublinie BA.5 wieder hohe
Inzidenzen - der Rückgang sei gestoppt. Die bundesweite
Sieben-Tage-Inzidenz sei im Vergleich von vergangener zu
vorvergangener Woche relativ stabil geblieben - zuvor war sie sieben
Wochen lang zurückgegangen. Auch bei schweren Covid-19-Erkrankungen
setzte sich der rückläufige Trend den Daten zufolge nicht weiter
fort, so der jüngste RKI-Wochenbericht.

Lauterbach sagte, er wolle sich nicht an die rund 100 Corona-Toten
gewöhnen, die es derzeit täglich gebe. Nach seinen Angaben hält der
Minister es für wahrscheinlich, dass Deutschland es im Herbst mit
«ansteckenden Varianten, die aber nicht ganz so schwer verlaufen», zu
tun bekommt. Er erwarte, dass das mittlere von drei möglichen
Szenarien eintritt, das der offizielle Corona-Expertenrat im Sommer
entworfen hatte.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) begründete, warum
sein Land dem Gesetz nicht zustimmte. Unter anderem lehnte er
Indikatoren für weitere Corona-Auflagen in den Ländern als «nicht
handhabbar» ab. So solle per Abwassermonitoring und unter Hinzunahme
anderer Kriterien wie etwa die Inzidenz bewertet werden, ob die
Klinik- und weitere Infrastruktur eines Landes gefährdet sei.
Lauterbach wies die Kritik zurück: In der Regel wiesen bei
verschärfter Corona-Lage sämtliche fragliche Kriterien in dieselbe
Richtung - so ergäben sie durchaus ein gutes Gesamtbild.

Die schleswig-holsteinische Bildungsministerin Karin Prien (CDU)
begrüßte, dass es für Schülerinnen und Schüler mit Corona-Verdach
t
ein negativer Selbsttest reichen solle, so dass sie zur Schule
dürfen. Sie kritisierte, dass zuvor die Notwendigkeit eines Attestes
vorgesehen gewesen sei. Nun sei aber noch offen, wer die nun noch
nötigen Selbsttests bezahlen solle, kritisierte Prien.