Vorerst keine Maskenpflicht in Restaurants und Geschäften

Stuttgart (dpa) - Baden-Württemberg will trotz des zunehmend kälteren
Wetters die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie vorerst nicht
verschärfen. Es sei vorgesehen, dass die derzeit im Land geltenden
Regelungen auch ab 1. Oktober beibehalten und lediglich an das neue
Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst würden, teilte das
Gesundheitsministerium am Freitag mit. «Erst wenn sich die
Infektionslage im Herbst und Winter erheblich zu verschlechtern
droht, sind gegebenenfalls weitere, im Infektionsschutzgesetz
vorgesehene Maßnahmen erforderlich.» Für die Menschen im Land änder
e
sich deshalb wenig.

In Deutschland gelten im Herbst und Winter wieder bestimmte Masken-
und Testpflichten gegen Corona. Dies sehen neue Regeln zum Umgang mit
der Pandemie vor, die der Bundesrat am Freitag in Berlin beschlossen
hat. Bundesweit gilt demnach eine Maskenpflicht in Fernzügen,
Kliniken und Arztpraxen. Die Länder können auch in Restaurants und
anderen Innenräumen wieder das Tragen von Masken vorgeben. Lockdowns,
Betriebs- oder Schulschließungen soll es nicht mehr geben.