Klinikkritik an neuen Daten-Regeln: Praxistauglichkeit ausgeblendet

Berlin/München (dpa) - Die Daten-Auflagen des neuen
Infektionsschutzgesetzes für Kliniken sind aus Sicht der Deutschen
Krankenhausgesellschaft nicht umsetzbar. Die geforderte tägliche
elektronische Meldung von Infektionen unter anderem mit dem
Coronavirus sei derzeit technisch nicht leistbar, schreibt die
Gesellschaft an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), seine
Länderkollegen und den Gesundheitsausschuss des Bundestags.
«Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit dieser Datenabfragen wurden
vielfach komplett ausgeblendet», heißt es in dem von Präsident Ingo
Morell und Vorstandschef Gerald Gaß unterzeichneten Schreiben, das
der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und über das auch die
«Bild»-Zeitung berichtet.

Grundsätzlich unterstütze man das Ziel der Politik, ein umfassendes
Bild über die pandemische Lage zu erhalten. Für die vom Bund zur
Verfügung gestellten Softwareschnittstellen und digitalen Anbindung
an die Gesundheitsämter sei das aber nicht leistbar. Zudem sei die
inhaltliche Definition teilweise so unbestimmt, dass den
Verpflichtungen nicht sicher gefolgt werden könne und die
Aussagekraft zur Beurteilung der pandemischen Lage zweifelhaft sei.

«Wir erwarten, dass die Politik die Krankenhäuser in dieser
schwierigen Lage unterstützt und nicht mit zusätzlichen, technisch
nicht umsetzbaren und mit einem erheblichen Aufwand verbundenen neuen
Auflagen überzieht», schreiben Morell und Gaß. Es dürfe bei
Nicht-Erfüllung der Vorgaben keine Sanktionen geben.

Es stünden Bußgelder von 25 000 Euro im Raum, ergänzte der
Pandemiebeauftragte des Universitätsklinikums rechts der Isar der TU
München, Christoph Spinner. Dabei sei eine Umstellungsfrist von
weniger als einer Woche «absolut unrealistisch». Zudem solle an die
unteren Gesundheitsbehörden weiter per Fax gemeldet werden, sagte
Spinner, der eine «ausufernde Bürokratie» kritisiert.