Rhein lehnt Pläne zur Finanzierung gesetzlicher Krankenkassen ab

Berlin/Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessens Ministerpräsident Boris Rhein
(CDU) hat für eine grundlegende Reform der Finanzierung der
gesetzlichen Krankenkassen plädiert. Es stehe außer Frage, dass die
Kassen in einer schwierigen Situation seien und dass deren
Finanzierung dringend auf solide Beine gestellt werden müsse, sagte
er laut einer Mitteilung der Staatskanzlei am Freitag im Bundesrat in
Berlin. Der vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
vorgelegte Gesetzentwurf löse die Probleme der Krankenversicherung
jedoch nicht, sondern schaffe neue.

Rhein erklärte vor der Länderkammer, dass die Industrie ohne Zweifel
ihren Beitrag zur Stabilisierung der Krankenversicherung leisten
müsse. Die geplante Mehrbelastung für die Pharmaindustrie schieße
jedoch «über das Ziel hinaus». «Durch den Gesetzesentwurf wird die

Wirtschafts- und Innovationskraft der hiesigen Pharmaunternehmen
ausgebremst und der globale Wettbewerb zum Nachteil des deutschen
Standorts verzerrt», mahnte Rhein.

Er zeigte sich zudem überzeugt, dass die geplante Erhöhung des
Apothekenabschlags viele Apotheken in Schwierigkeiten bringe, vor
allem im ländlichen Raum, erklärte der Ministerpräsident. Im
schlimmsten Falle entstünden Versorgungslücken.

Das vom Bund geplante Finanzstabilisierungsgesetz für die
gesetzlichen Krankenkassen sieht unter andrem für die Dauer von zwei
Jahren eine Anhebung des Abschlags, den die Apotheken den Kassen für
jedes verordnete Medikament gewähren müssen, um 13 Prozent auf zwei
Euro vor.

Die Bundesländer pochten am Freitag insgesamt auf deutliche
Änderungen an Lauterbachs Plänen zur Finanzierung der gesetzlichen
Krankenkassen im kommenden Jahr. So soll der Bund dem
Gesundheitsfonds nach dem Willen der Länder 2023 nicht wie geplant
nur zwei Milliarden Euro, sondern fünf Milliarden Euro überweisen,
wie der Bundesrat in einem Beschluss mehrheitlich forderte.

Der Gesundheitsfonds ist die Geldsammel- und -verteilstelle der
Krankenversicherung. Die Länder forderten zudem mehrheitlich,
bestimmte Extra-Vergütungen von Behandlungen für Neupatienten in
Arztpraxen anders als geplant beizubehalten.

Nach der Stellungnahme des Bundesrates ist der Bundestag am Zug.
Verabschiedet dieser das Gesetz, beraten die Länder noch einmal
abschließend darüber. Kern des Gesetzentwurfs ist, dass vorhandene
Finanzreserven der Krankenkassen mit einem kassenübergreifenden
Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen
werden sollen.