Länder fordern Nachbesserungen an geplanter Kassen-Finanzreform

Berlin (dpa) - Die Bundesländer haben deutliche Änderungen an Plänen

von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Finanzierung
der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr gefordert. So soll
der Bund dem Gesundheitsfonds nach dem Willen der Länder 2023 nicht
wie geplant nur zwei Milliarden Euro, sondern fünf Milliarden Euro
überweisen, wie der Bundesrat in einem Beschluss am Freitag
mehrheitlich forderte. Der Gesundheitsfonds ist die Geldsammel- und
-verteilstelle der Krankenversicherung.

Die Länder forderten zudem mehrheitlich, bestimmte Extra-Vergütungen
von Behandlungen für Neupatienten in Arztpraxen anders als geplant
beizubehalten. Bereits die Bundesärztekammer hatte kritisiert, der
Wegfall dieses Geldes für die Ärzte könne die Versorgungssituation
verschlechtern und stelle für junge Ärztinnen und Ärzte
möglicherweise einen weiteren Grund dar, sich gegen eine
Niederlassung zu entscheiden.

Die Kassenrztliche Vereinigung Berlin drohte sogar mit einer
Verschlechterung bei der Patientenbetreuung, sollten die Pläne des
Bundes für neue Vergütungsregeln umgesetzt werden. In dem Fall sehe
sie sich gezwungen, einen Honorarverteilungsmaßstab für die Berliner
Praxen einzuführen, der ab 2023 zu deutlichen
Leistungseinschränkungen in der ambulanten Versorgung führen werde.

Auch um die künftigen wirtschaftlichen Bedingungen für Pharmakonzerne
sorgen sich die Länder. «Dieses Maßnahmenpaket reduziert die
Attraktivität des Pharmastandorts Deutschland», kritisierte Hessens
Ministerpräsident Boris Rhein (CDU). Die Länderkammer sprach sich
dafür aus, die geplante Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro
auf 2 Euro zu streichen. Zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben
will die Regierung zudem ein geltendes Preismoratorium bei
Arzneimitteln bis Ende 2026 verlängern.

Nach der Stellungnahme des Bundesrates ist der Bundestag am Zug.
Verabschiedet dieser das Gesetz, beraten die Länder noch einmal
abschließend darüber. Kern des Gesetzentwurfs ist, dass vorhandene
Finanzreserven der Krankenkassen mit einem kassenübergreifenden
Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen
werden sollen.