Corona-Regeln für Herbst und Winter beschlossen

Kurz vor Beginn des Herbstes steigen die Corona-Zahlen erneut - eine
neue Herbstwelle wird befürchtet. In dieser Situation hat der
Bundesrat den Weg frei gemacht für Gegenmaßnahmen.

Berlin (dpa) - In Deutschland gelten im Herbst und Winter wieder
bestimmte Masken- und Testpflichten gegen Corona. Dies sehen neue
Regeln zum Umgang mit der Pandemie vor, die der Bundesrat am Freitag
in Berlin beschlossen hat. Das Gesetz geht auf einen Vorschlag von
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister
Marco Buschmann (FDP) zurück und war vergangene Woche bereits im
Bundestag beschlossen worden. Nun sei das Land «gut vorbereitet»,
sagte Lauterbach.

Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken,
Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch in Fernzügen gilt weiter eine
Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine
einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht weg.
In Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem vor dem Zutritt ein
negativer Test vorgelegt werden.

Möglich wird eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie
in Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen.

Die Länder können dort ab 1. Oktober Maske vorschreiben, müssen dies

aber nicht. Wer einen negativen Test vorzeigt, ist in der Gastronomie
und bei Veranstaltungen zwingend von einer solchen Pflicht
auszunehmen. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden
können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich.

Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit
einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch
bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Meter nicht
möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen;
Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

Geplant ist eine neue bundesweite Impfkampagne. Informiert werden
soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind.
Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz
kommen. Auch soll es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung
geben. Heime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen,
Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid
kümmern.