Gutachten: Preis für Pauschalreise kann trotz Corona erstattet werden

Luxemburg (dpa) - Ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
stärkt die Rechte von Pauschalreisenden, die für coronabedingte
Einschränkungen während ihres Urlaubs Geld zurück wollen.
Veranstalter von Pauschalreisen müssen trotz Pandemie den Preis
mindern oder - falls der Vertrag storniert wird - das Geld erstatten,
teilte Generalanwältin Laila Medina in ihren Schlussanträgen am
Donnerstag in Luxemburg mit.

Hintergrund sind Fälle aus Deutschland und Frankreich (Az. C-396/21
und C-407/21). Die Kläger im deutschen Fall buchten im März 2020 eine
zweiwöchige Reise auf die Kanarischen Inseln. Wegen der Pandemie
endete ihre Reise nach sieben Tagen und sie kehrten nach Deutschland
zurück, wo sie den Preis für ihre Reise um 70 Prozent mindern lassen
wollten.

Die Corona-Maßnahmen im März 2020 seien als höhere Gewalt anzusehen,

so Medina. Die Einschränkungen stünden außerhalb der Kontrolle des
Reiseveranstalters, und die Folgen hätten sich auch bei allen
zumutbaren Vorkehrungen nicht vermeiden lassen. Solche unvermeidbaren
und außergewöhnlichen Umstände befreien den Reiseveranstalter aber
nicht von seiner Verpflichtung, den Reisepreis zu mindern. Wie hoch
die Minderung ausfalle, hänge vom Einzelfall ab. Der Veranstalter
hafte aber nur für Leistungen, die auch im Vertrag stünden. Bloße
«entgangene Urlaubsfreuden» können demnach nicht ersetzt werden.
Außergewöhnliche Schwierigkeiten der Reiseveranstalter müssten
berücksichtigt werden.

Der französische Fall dreht sich um eine Maßnahme der französischen
Regierung, gegen die zwei Verbraucherschutzverbände vorgegangen sind.
In der Pandemie wurde eine Regelung eingeführt, wonach
Reiseveranstalter anstatt einer vollständigen Erstattung auch einen
Gutschein ausstellen durften. Damit sollten die mehr als 70 000
Reiseveranstalter in ihrer coronabedingten Notlage unterstützt
werden. Dem erteilte die Generalanwältin in ihrem Gutachten eine
Absage: Die europäische Regelung sehe nur eine Erstattung in Geld
vor. Reisende könnten sich jedoch freiwillig für einen Gutschein
entscheiden.

Die Urteile dürften in einigen Monaten fallen. Die Richter halten
sich oft, aber nicht immer an die Einschätzung des Gutachters.