Landtag prüft zweiten Corona-Untersuchungsausschuss

Potsdam (dpa/bb) - Der Brandenburger Landtag hat über den Antrag der
AfD nach einem zweiten Corona-Untersuchungsausschuss zunächst noch
nicht entschieden. Die Mehrheit des Parlaments beschloss am Mittwoch,
dass im Hauptausschuss weiter über die Einsetzung debattiert werden
soll. Die Grünen-Abgeordnete Marie Schäffer sagte, der Antrag auf
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses könne zurückgewiesen
werden, wenn Verfassungsrecht verletzt werde. Das solle geprüft
werden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Ludwig
Scheetz, sagte, es sei fraglich, ob es im öffentlichen Interesse sei,
dass ein steuerfinanzierter Ausschuss parallel Themen untersuche,
über die ein anderes Untersuchungsgremium berate.

Auch der neue Ausschuss soll nach dem Willen der AfD aufklären, ob
das Handeln der Landesregierung in der Corona-Pandemie angemessen
war. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Hans-Christoph Berndt verteidigte
den Plan für einen neuen Untersuchungsausschuss, obwohl der erste -
ebenfalls auf Drängen der AfD eingesetzte - Ausschuss noch nicht zu
Ende ist. Das Sterben verwundbarer Gruppen im Winter 2020/2021 habe
im ersten Ausschuss nicht untersucht werden können, auch die
Corona-Tests in Schulen und Kitas und die Impfpflicht im
Gesundheitsbereich sollten unter die Lupe genommen werden.

Der Landtag hat die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss
einzusetzen, wenn ihn ein Fünftel seiner Mitglieder beantragt - das
entspricht 18 der 88 Abgeordneten. Den neuen Antrag haben 22
Mitglieder der AfD-Fraktion gestellt.

Der erste Corona-Untersuchungsausschuss hatte im Juni dieses Jahres
die Beweisaufnahme beendet. Dabei ging es um die Pandemie-Zeit bis
September 2020. Ende Juli entschied das Landesverfassungsgericht nach
einem Eilantrag von drei Mitgliedern der AfD-Fraktion, dass die
Beweisaufnahme noch nicht endgültig geschlossen werden dürfe. Die
übrigen Fraktionen standen dem Ausschuss ablehnend gegenüber.